Nie wieder Belegen hinterherlaufen.
Heft ist in Entwicklung. Der Beleg-Agent soll fehlende Belege suchen und den Monat für deinen Steuerberater vorbereiten.
Umsatzsteuer und Vorsteuer sind keine zwei beliebig gegeneinander verrechenbaren Geldbeträge. Für Ihre eigenen steuerpflichtigen Verkäufe entsteht Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer eines anderen Unternehmens kann bei einem betrieblichen Einkauf für Sie abziehbare Vorsteuer sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. § 15 UStG, § 16 UStG.
Der folgende Vergleich behandelt einen gewöhnlichen inländischen Fall eines zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmens. Steuerfreie Umsätze, private Verwendung, Auslandsfälle und Sonderregeln benötigen eine eigene Prüfung.
Die beiden Perspektiven im Video
Transkript: Umsatzsteuer und Vorsteuer: derselbe Euro?
Du berechnest Umsatzsteuer und bezahlst Vorsteuer. Sind das zwei verschiedene Steuern? Es ist dieselbe Steuer aus unterschiedlichen Blickrichtungen. Auf deinen steuerpflichtigen Verkäufen berechnest du Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer aus betrieblichen Einkäufen heißt aus deiner Sicht Vorsteuer. Bei erfüllten Voraussetzungen darfst du diese Vorsteuer abziehen. Vereinfacht: Du hast hundertneunzig Euro Umsatzsteuer und achtunddreißig Euro abziehbare Vorsteuer. Nach dem Abzug bleiben hundertzweiundfünfzig Euro Zahllast. Der Abzug setzt unter anderem eine passende Rechnung und eine berechtigte betriebliche Verwendung voraus. Für steuerfreie Kleinunternehmer funktioniert dieser Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht. Dein nächster Schritt: Verkaufssteuer und abziehbare Einkaufssteuer getrennt erfassen. Die Differenz zählt. Nicht jede gezahlte Steuer ist automatisch abziehbar.
Ein Verkauf und ein Einkauf im selben Beispiel
Sie rechnen für eine steuerpflichtige Leistung 1.000 Euro netto zuzüglich 190 Euro Umsatzsteuer ab. Für einen geeigneten betrieblichen Einkauf fallen 200 Euro netto und 38 Euro abziehbare Vorsteuer an. Vereinfacht ergibt sich für diese beiden Vorgänge:
| Bestandteil | Betrag |
|---|---|
| Umsatzsteuer aus dem Verkauf | 190 Euro |
| Abziehbare Vorsteuer aus dem Einkauf | 38 Euro |
| Differenz für diese Vorgänge | 152 Euro |
Die Rechnung zeigt nur diese beiden Vorgänge, keine vollständige Umsatzsteuer-Voranmeldung. Weitere Umsätze, Berichtigungen, besondere Sachverhalte und die zeitliche Zuordnung können das tatsächliche Ergebnis verändern.
Eine Ausgabe von 238 Euro senkt also nicht automatisch Ihre Umsatzsteuer um 238 Euro. Im Beispiel ist die abziehbare Steuer 38 Euro. Die einkommensteuerliche Behandlung der Nettokosten ist eine zusätzliche Frage.
Was braucht der gewöhnliche Vorsteuerabzug?
Bei der gewöhnlichen Eingangsleistung muss die Leistung von einem anderen Unternehmer für Ihr Unternehmen ausgeführt worden sein. Für die Ausübung des Abzugs benötigen Sie die anwendbare ordnungsgemäße Rechnung. Daneben müssen die weiteren Voraussetzungen und Ausschlüsse des § 15 UStG geprüft werden.
Die wichtigsten Prüfungen sind:
- Betrifft der Einkauf Ihr Unternehmen oder die private Lebensführung?
- Ist die Steuer gesetzlich geschuldet und korrekt ausgewiesen?
- Liegt eine passende Rechnung mit den erforderlichen Angaben vor?
- Wird der Einkauf für Umsätze verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen?
- Ist der Abzug im richtigen Zeitraum berücksichtigt?
Für Kleinbetragsrechnungen, Anzahlungen und andere Umsatzarten gelten zusätzliche beziehungsweise abweichende Nachweisregeln. Ein Kontoauszug allein weist bei einem gewöhnlichen Einkauf nicht sämtliche Voraussetzungen nach.
Warum Kleinunternehmer nicht dieselbe Rechnung verwenden
Wer die Kleinunternehmerregelung mit steuerfreien Umsätzen anwendet, darf nicht automatisch Vorsteuer aus den dafür bezogenen Eingangsleistungen abziehen. Der bloße Ausweis von 19 Prozent auf einer Lieferantenrechnung schafft keine Abzugsberechtigung. Die Voraussetzungen erklärt Kleinunternehmer-Umsatzgrenze.
Auch ein Kleinunternehmer kann bei einer passenden Auslandsleistung Steuer als Leistungsempfänger schulden. Die gewöhnliche Befreiung eigener Umsätze beantwortet diese zweite Frage nicht. Lesen Sie dafür Reverse Charge bei Kleinunternehmern.
Die Steuerhöhe und der Steuerzeitpunkt sind verschiedene Fragen
Wann Ausgangsumsatzsteuer entsteht, hängt unter anderem von Ist- oder Sollversteuerung und dem konkreten Vorgang ab. Bei Anzahlungen sind Zahlungszufluss und Nachweise gesondert wichtig. Übertragen Sie deshalb den Zeitpunkt eines gewöhnlichen Einkaufs oder Verkaufs nicht automatisch auf jede Rechnung.
Für die Einnahmenüberschussrechnung gelten wiederum einkommensteuerliche Regeln. Das Wort „Zahlung“ kann in beiden Bereichen wichtig sein, meint aber nicht dieselbe Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Ist Vorsteuer eine zusätzliche Steuer neben der Umsatzsteuer?
Vorsteuer bezeichnet aus Sicht des einkaufenden Unternehmens eine nach den gesetzlichen Voraussetzungen abziehbare Eingangssteuer. Die gewöhnlich vom Lieferanten berechnete Umsatzsteuer kann für den berechtigten Käufer Vorsteuer sein.
Darf ich jede Steuer auf einer Rechnung abziehen?
Nein. Betrieblicher Leistungsbezug, gesetzliche Steuerbehandlung, Rechnungsnachweis und Abzugsberechtigung müssen geprüft werden. Private oder für nicht berechtigende steuerfreie Umsätze verwendete Einkäufe sind nicht automatisch abziehbar.
Können Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Für Eingangsleistungen zu steuerfreien Kleinunternehmerumsätzen besteht grundsätzlich kein gewöhnlicher Vorsteuerabzug. Einzelne besondere Steuerpflichten wie Reverse Charge müssen trotzdem separat geprüft werden.
Ist Umsatzsteuer gleich mein Gewinn?
Nein. Umsatzsteuerberechnung und steuerliche Gewinnermittlung folgen unterschiedlichen Regeln. Eine Umsatzsteuerdifferenz ist deshalb keine Berechnung Ihres einkommensteuerlichen Gewinns.
Quellen und Stand
Geprüft am 1. Oktober 2026: § 15 UStG, § 16 UStG und § 19 UStG.
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AutorThe Heft team writes guides on receipts, e-invoices and bookkeeping for businesses in Germany.