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Ratgeber · Rechnungsverarbeitung · 4 Min. Lesezeit

Istversteuerung oder Sollversteuerung: Wann entsteht Umsatzsteuer?

Sollversteuerung richtet sich grundsätzlich nach der Leistung, genehmigte Istversteuerung nach dem Zahlungseingang. Antrag, 800.000-Euro-Grenze und Anzahlung.

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Bei Sollversteuerung kann Umsatzsteuer entstehen, bevor Ihr Kunde bezahlt. Für gewöhnliche steuerpflichtige Leistungen zählt grundsätzlich der Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung. Bei genehmigter Istversteuerung entsteht die Steuer grundsätzlich im Zeitraum, in dem Sie das Entgelt vereinnahmen. § 13 Absatz 1 Nummer 1 UStG.

Dieser Vergleich betrifft gewöhnliche Ausgangsleistungen. Reverse Charge, besondere Umsatzarten und Vorauszahlungen sind getrennt einzuordnen.

Der Unterschied im Video

Transkript: Umsatzsteuer zahlen, bevor der Kunde bezahlt?

Dein Kunde zahlt spät. Musst du die Umsatzsteuer trotzdem schon melden? Bei der Sollversteuerung entsteht sie grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du die Leistung ausführst. Der Zahlungseingang ist dafür nicht entscheidend. Bei genehmigter Istversteuerung zählt dagegen grundsätzlich der Zahlungseingang. Das kann deine Liquidität schonen. Du darfst aber nicht einfach selbst umstellen. Das Finanzamt muss die Istversteuerung auf Antrag gestatten. Eine mögliche Voraussetzung ist ein Vorjahresgesamtumsatz von höchstens achthunderttausend Euro. Daneben gibt es weitere gesetzliche Zugänge, etwa für bestimmte freiberufliche Umsätze. Dein nächster Schritt: Prüfe deine bisherige Besteuerungsart und die Antragsvoraussetzungen. Späte Kunden müssen nicht immer frühe Steuerzahlungen bedeuten.

Nicht das Rechnungsdatum allein entscheidet

Beispiel ohne Anzahlung: Sie schließen eine steuerpflichtige Beratungsleistung im September ab, stellen die Rechnung im Oktober und erhalten das Entgelt im November.

MethodeGrundsätzlich maßgeblicher Zeitraum im Beispiel
SollversteuerungVoranmeldungszeitraum der Leistungsausführung im September
Genehmigte IstversteuerungVoranmeldungszeitraum des Zahlungseingangs im November

Ob Ihre Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abzugeben ist, ist eine weitere Frage. Die Tabelle nennt die Zuordnung der Steuerentstehung, keinen pauschalen Zahlungstermin für jede Person.

Eine spät geschriebene Rechnung verschiebt bei gewöhnlicher Sollversteuerung die Leistung nicht automatisch in einen späteren Steuerzeitraum. Notieren Sie deshalb Leistungszeitpunkt, Rechnungsdatum und tatsächlichen Zahlungseingang als verschiedene Daten.

Istversteuerung braucht eine Gestattung

§ 20 UStG erlaubt dem Finanzamt, die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten auf Antrag zu gestatten. Eine der gesetzlichen Möglichkeiten ist ein Gesamtumsatz nach der dort genannten Definition von nicht mehr als 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr.

Daneben nennt die Vorschrift weitere Zugänge, etwa bestimmte Befreiungen von Buchführungspflichten und Umsätze aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Prüfen Sie den passenden Tatbestand, nicht nur eine frei gewählte Umsatzkennzahl. „Unter 800.000 Euro“ bedeutet keine automatische Umstellung ohne Antrag und Gestattung.

Auch ein Wechsel der Methode muss korrekt verarbeitet werden. § 20 verlangt, dass Umsätze dadurch weder doppelt erfasst noch unversteuert bleiben. Behalten Sie offene Forderungen und bereits berücksichtigte Vorgänge deshalb nachvollziehbar im Blick.

Anzahlung: Die Soll-Regel hat eine wichtige Ausnahme

Vereinnahmen Sie ein Entgelt oder Teilentgelt vor Ausführung der Leistung, entsteht die Steuer insoweit nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bereits im Zeitraum der Vereinnahmung. Das gilt auch bei Sollversteuerung. Eine echte Vorauszahlung darf daher nicht bis zur Fertigstellung ignoriert werden.

Den Ablauf mit Beispiel und Schlussrechnung erklärt Anzahlungsrechnung und Umsatzsteuer. Für Reverse Charge gelten wiederum eigene Vorschriften; die gewöhnliche Ist-Regel entscheidet nicht automatisch jeden Sonderfall.

EÜR und Istversteuerung sind verschiedene Entscheidungen

Die EÜR betrifft die einkommensteuerliche Gewinnermittlung. Istversteuerung betrifft den umsatzsteuerlichen Entstehungszeitpunkt. Beide können Zahlungen berücksichtigen, dürfen aber nicht als dasselbe Verfahren behandelt werden.

Eine EÜR ist deshalb kein Beweis, dass das Finanzamt Istversteuerung gestattet hat. Ebenso ist eine passende Umsatzgrenze kein allgemeiner Ersatz für die Prüfung der Buchführungspflicht.

Diese Daten gehören zu Ihrer Prüfung

Halten Sie die Finanzamtsentscheidung zur Methode, das Datum der Leistungsausführung, Teil- oder Vorauszahlungen und den endgültigen Zahlungseingang fest. Ordnen Sie die Rechnung zu und prüfen Sie den zutreffenden Voranmeldungszeitraum. Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist zusätzlich relevant; dieser Artikel ist kein pauschaler Leitfaden zum Zeitpunkt jedes Vorsteuerabzugs.

Häufig gestellte Fragen

Entsteht Umsatzsteuer bei Sollversteuerung erst bei Zahlung?

Bei gewöhnlichen Leistungen grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist der Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung. Für Vorauszahlungen gibt es eine eigene Regel.

Bin ich unter 800.000 Euro automatisch Istversteuerer?

Nein. § 20 UStG sieht eine Gestattung des Finanzamts auf Antrag vor. Die Vorjahresumsatzgrenze ist eine gesetzliche Zugangsmöglichkeit, keine automatische Umstellung.

Entscheidet das Rechnungsdatum über die Sollversteuerung?

Für gewöhnliche Leistungen ist grundsätzlich die Leistungsausführung maßgeblich. Rechnungsdatum, Leistungsdatum und Zahlungsdatum sollten getrennt erfasst werden.

Ist eine EÜR dasselbe wie Istversteuerung?

Nein. EÜR betrifft den einkommensteuerlichen Gewinn, Istversteuerung den umsatzsteuerlichen Entstehungszeitpunkt. Die Voraussetzungen und Entscheidungen sind getrennt zu prüfen.

Quellen und Stand

Geprüft am 1. Oktober 2026: § 13 UStG und § 20 UStG.

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