Gewinn ist keine freie Bankkontosumme. Das geschätzte zvE entsteht hier aus Gewinn plus weiteren bereits ermittelten Einkünften minus den selbst geprüften persönlichen Abzügen, mindestens null. Das zvE und anschließend die tarifliche Steuer werden nach § 32a auf volle Euro abgerundet.
Die Cashzeile startet dagegen bei deinem selbst eingegebenen Jahresbetrag vor sämtlichen aufgeführten Zahlungen. Sie zieht ESt, Soli, Versicherung und die separat angegebenen Gewerbe-/Umsatzsteuerzahlungen ab. Persönliche Abzüge verändern die Steuerbasis, sind aber keine zusätzliche automatische Cashzahlung. Verwende keinen Bankstand, aus dem diese Zahlungen schon abgeflossen sind.
50.000 € Gewinn, keine weiteren Einkünfte und keine persönlichen Abzüge: 10.548 € Einkommensteuer und 0 € Soli. Bei 50.000 € Jahresmitteln vor allen Zahlungen und 6.000 € Kranken-/Pflegeversicherung verbleiben 33.452 € Planungsmittel, wenn keine weiteren angegebenen Steuern anfallen. Das Versicherungsfeld senkt dabei nicht automatisch das zvE.
Bei berechtigter Zusammenveranlagung und 200.000 € gemeinsamem zvE entstehen tariflich 61.728 € ESt und 2.502,33 € Soli ohne Kinderanpassung. Das ist kein Rechenbeispiel für zwei unabhängig zu besteuernde Unternehmen.
Geprüft am 4. Oktober 2026: BMF § 32a EStG 2026 und BMF Solidaritätszuschlaggesetz. Die Kinderfreibetrags-Anpassung der Soli-Bemessungsgrundlage ist nicht unterstützt. Gleiches gilt für Progression, besondere Tarife, Verlustermittlung und automatische § 35-Anrechnung.
Freiberufler und Einzelunternehmer sind natürliche Personen. Eine GmbH oder UG benötigt andere Steuerarten. Bereite die Steuerunterlagen vor und plane den Restbedarf im Rücklagen-Rechner.