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Ratgeber · Rechnungsverarbeitung · 4 Min. Lesezeit

Kleinunternehmer-Umsatzgrenze 2026: 25.000 oder 100.000 Euro?

25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr: Kleinunternehmer-Grenzen, Gründungsjahr und Zahlungseingang bei offenen Rechnungen erklärt.

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Beide Grenzen gelten, aber für unterschiedliche Jahre. Für die deutsche Kleinunternehmerregelung darf der maßgebliche Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überschreiten. Im laufenden Jahr liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro. Wer auf die Befreiung verzichtet hat, unterliegt dagegen der Regelbesteuerung. §19 UStG.

Die zwei Grenzen im Video

Ergänzung zum Video: Zahlungseingang beachten

Die Aussage „Die früheren Umsätze bleiben befreit“ braucht eine Ergänzung: Bei offenen Rechnungen zählt auch, wann das Geld eingeht. Eine schon vor der Grenzüberschreitung ausgeführte Leistung kann bei späterem Zahlungseingang der Regelbesteuerung unterliegen. Auch Anzahlungen und Restzahlungen müssen gesondert geprüft werden. Das erläutert das BMF in UStAE 19.7 Absatz 1, Seite 16.

Transkript des Videos

Du bist Kleinunternehmer. Gilt die Grenze von fünfundzwanzigtausend oder hunderttausend Euro? Beide, aber für unterschiedliche Jahre. Für die Umsatzsteuerbefreiung darf dein maßgeblicher Umsatz im Vorjahr höchstens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. Im laufenden Jahr sind bis zu hunderttausend Euro möglich. Es geht um Umsatz, nicht um Gewinn. Überschreitest du hunderttausend Euro, endet die Befreiung sofort. Schon der gesamte Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, fällt unter die Regelbesteuerung. Die früheren Umsätze bleiben befreit. Im Gründungsjahr gilt dagegen die Grenze von fünfundzwanzigtausend Euro. Dein nächster Schritt: Vorjahresumsatz prüfen und laufende Einnahmen im Blick behalten. Zwei Grenzen. Zwei Jahre. Keine Überraschung auf der nächsten Rechnung.

Welche Grenze gilt wann?

SituationMaßgebliche Grenze
VorjahrGesamtumsatz höchstens 25.000 Euro
Laufendes Jahr, wenn die Vorjahresvoraussetzung erfüllt istGesamtumsatz höchstens 100.000 Euro
GründungsjahrTatsächlicher Gesamtumsatz höchstens 25.000 Euro

Genau am Grenzbetrag liegt noch keine Überschreitung vor. Wer im Vorjahr über 25.000 Euro lag, kann die §19-Befreiung im laufenden Jahr auch bei niedrigeren Einnahmen nicht anwenden. Die Gründungsregel erläutert UStAE 19.1 Absatz 3.

Umsatz bedeutet nicht Gewinn oder jede Kontobewegung

§19 Absatz 2 bestimmt den Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleiben außer Ansatz. Eine private Überweisung oder ein Darlehen ist nicht automatisch Umsatz. Prüfen Sie die gesetzliche Zuordnung, statt alle Zahlungseingänge zusammenzuzählen. Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet mindestens fünf Kalenderjahre. §19 Absätze 2 und 3 UStG.

Was passiert beim Überschreiten?

Bereits der gesamte Umsatz, mit dem die laufende Grenze überschritten wird, verliert die §19-Befreiung. Es geht nicht nur um den Teil oberhalb von 100.000 Euro. Andere eigenständig anwendbare Steuerbefreiungen sind gesondert zu beurteilen.

Das BMF zeigt auch, weshalb das Rechnungsdatum allein nicht genügt: Ein Unternehmer hatte im Vorjahr 20.000 Euro Gesamtumsatz und hat im laufenden Jahr zunächst 80.000 Euro vereinnahmt. Eine im Juni ausgeführte Leistung über 25.000 Euro wird im Juli bezahlt und überschreitet die Grenze. Eine andere, schon früher im Juni ausgeführte Leistung über 5.000 Euro wird erst im September bezahlt. Auch dieser spätere Zahlungseingang unterliegt in dem Beispiel der Regelbesteuerung. UStAE 19.7 Absatz 1.

Was Sie für den Wechsel dokumentieren sollten

Halten Sie Vorjahresumsatz, laufende Einnahmen, offene Rechnungen und Teilzahlungen nachvollziehbar fest. Bei einer Grenzüberschreitung prüfen Sie Rechnungsstellung und anwendbare Erklärungspflichten. Die Umsatzsteuererklärung 2026, Anleitung zu Zeile 18 und 53 erläutert Wechselzeitpunkt und Ausnahmen von der allgemeinen Befreiung von Umsatzsteuererklärungen, etwa §18 Absatz 4a UStG oder eine Aufforderung des Finanzamts.

Die Kleinunternehmerregelung hebt die Rechnungsaufbewahrung nicht auf. Für Empfang und Ausstellung strukturierter Rechnungen gelten außerdem die Regeln zur E-Rechnungspflicht.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Kleinunternehmer 100.000 Euro Umsatz machen?

Im laufenden Jahr kann diese Grenze gelten, wenn der maßgebliche Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro betrug und kein wirksamer Verzicht entgegensteht. Im Gründungsjahr gilt dagegen die Grenze von 25.000 Euro.

Wird beim Überschreiten nur der Mehrbetrag besteuert?

Nein. Bereits der gesamte Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, verliert die Befreiung nach §19. Das ist von einem pauschalen Nachversteuern sämtlicher früherer Umsätze zu unterscheiden. Offene Rechnungen und Teilzahlungen verlangen die oben erläuterte Prüfung des Zahlungseingangs.

Sind die Grenzen eine Einkommensteuerbefreiung?

Nein. §19 betrifft die Umsatzsteuer. Die Umsatzgrenze ist weder eine Gewinngrenze noch eine pauschale Befreiung von anderen Steuern.

Quellen und Stand

Geprüft am 30. September 2026: §19 UStG, BMF-Schreiben vom 18. März 2025 und Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026.

Der Beitrag behandelt die inländische Kleinunternehmerregelung. EU-Sonderverfahren und weitere Einzelfälle sind gesondert zu prüfen. Wir entwickeln Heft; die App ist noch nicht verfügbar.

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