Wenn du Umsatzsteuer separat erfasst, gib Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ohne diese Umsatzsteuer ein. Abziehbare Vorsteuer separat erfassen; nicht abziehbare Umsatzsteuer bleibt im Ausgabenbetrag. Kleinunternehmer erfassen Bruttobeträge ohne zusätzliche USt-Zeilen. Darlehensaufnahme und Tilgung nicht als Einnahme oder Ausgabe erfassen.
Nur Zahlungsdaten in 2026. Die steuerliche Jahreszuordnung, insbesondere die Zehn-Tage-Regel, wird hier nicht ermittelt. Sonderfälle separat prüfen.
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Vorläufige Summe
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Vorläufige Summe aus erfassten Zahlungen, vor AfA und weiteren steuerlichen Korrekturen. Keine amtliche Anlage EÜR.
Excel: leere Vorlage mit eigenem Beispiel und Formeln. CSV: deine aktuellen Einträge. Eingaben bleiben nur in diesem Tab; bei Neuladen gehen sie verloren.
Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Für bilanzierungspflichtige Betriebe ist dieses Arbeitsblatt keine Gewinnermittlung. Lies dazu EÜR oder Bilanz.
Die Vorlage ordnet gewöhnliche Zahlungen manuell. Sie enthält keine AfA-Berechnung und entscheidet nicht, ob eine Ausgabe abziehbar ist. Darlehensaufnahme und Tilgung gehören nicht in die Einnahmen- oder Ausgabensumme. Private Sachentnahmen und steuerliche Korrekturen müssen separat geprüft werden.
Erfasse Zahlungsdatum, Beschreibung, Beleg-ID und die passende Zahlungsart. Trage Einnahmen und Ausgaben ohne separat erfasste Umsatzsteuer ein.
Betriebliche Zahlungen ergeben eine vorläufige Summe. Private Geldbewegungen bleiben getrennt. Prüfe Steuerjahr, Abziehbarkeit und weitere Korrekturen.
CSV exportiert deine Browser-Einträge. Excel liefert eine leere Vorlage und ein getrenntes Beispiel mit Formeln für bis zu 200 Zeilen.
Das Zufluss- und Abflussprinzip in § 11 EStG kennt Ausnahmen. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel können anders zuzuordnen sein. Dieses Arbeitsblatt umfasst nur Zahlungsdaten in 2026 und berechnet keine solche Zuordnung.
Der Leitfaden EÜR und Zehn-Tage-Regel erklärt die Abgrenzung. Die Kategorien orientieren sich am BMF-Formularkontext Anlage EÜR 2025 mit Anleitung, geprüft am 1. Oktober 2026. Die Datei ist eine eigene Arbeitsvorlage für 2026, keine Kopie eines amtlichen Formulars.