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Verjährungsrechner für Rechnungen

Wann verjährt deine offene Rechnung? Gib ein, seit wann sie fällig ist. Der Rechner zeigt den Tag, an dem die Forderung verjährt, was die Frist anhält oder neu startet und bis wann du handeln solltest. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Meist das Rechnungs- oder Leistungsdatum. Bei Bauverträgen nach BGB erst nach Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB). Im Zweifel nimm das frühere Datum.

Angaben bleiben im Tab, bis du ihn neu lädst. Keine Übertragung und keine automatische Speicherung.

Bestätige die Voraussetzungen, damit das Ergebnis erscheint.

Kurz gesagt: Rechnungen aus 2023 verjähren am 31.12.2026

Für offene Rechnungen gilt meist die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt nicht am Rechnungsdatum, sondern am Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde und du wusstest, wer zahlen muss. Es zählt auch, was du ohne grobe Nachlässigkeit hättest wissen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Jede Rechnung, die 2023 fällig wurde, verjährt deshalb mit Ablauf des 31. Dezember 2026, egal ob sie im Januar oder im Dezember fällig war. Das gilt, solange nichts die Frist anhält oder neu startet. Danach darf dein Kunde die Zahlung verweigern.

Beispiel: Rechnung vom Mai 2023

Du hast am 15. Mai 2023 eine Rechnung geschrieben, zahlbar sofort. Die Frist beginnt am 1. Januar 2024 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026.

Überweist dein Kunde am 10. März 2025 einen Teilbetrag, erkennt er die Forderung damit an. Die Frist beginnt neu und läuft jetzt 3 Jahre ab diesem Tag, also bis zum 10. März 2028. Bei diesem Neubeginn zählt nicht das Jahresende, sondern der genaue Tag (§ 212 BGB).

Was die Frist anhält oder neu startet

  • Mahnbescheid oder Klage: hält die Frist an, solange das Verfahren läuft, und noch 6 Monate danach (§ 204 BGB). Bleibt es liegen, zählen die 6 Monate ab der letzten Handlung. Die Zeit wird an das Ende angehängt (§ 209 BGB).
  • Teilzahlung oder Anerkenntnis: startet die Frist neu, wenn sie noch läuft (§ 212 BGB). Jede weitere Anerkennung startet sie wieder neu. Dazu zählen auch Zinszahlungen und die Bitte um Ratenzahlung.
  • Gespräche über die Forderung: halten die Frist an, bis eine Seite sie abbricht. Danach bleiben mindestens 3 Monate (§ 203 BGB). Der Rechner zählt das nicht mit, weil Beginn und Ende oft unklar sind.
  • Mahnung und Zahlungserinnerung: ändern an der Frist nichts. Sie zählen für den Verzug und die Verzugszinsen, nicht für die Verjährung.

Wenn die Frist bald endet

Ein üblicher Weg ist der gerichtliche Mahnbescheid. Du beantragst ihn beim Mahngericht, online über das Portal der Länder online-mahnantrag.de. Der Antrag muss vor Ablauf der Frist beim Gericht eingehen. Der Rechner empfiehlt dir einen Puffer von einem Monat, damit Zeit bleibt für die Gerichtskosten und für Rückfragen des Gerichts. Diese Empfehlung ist unsere Einschätzung, keine gesetzliche Frist. Wie hoch die Gerichtskosten sind, rechnest du mit dem Rechner für Mahnbescheid-Kosten aus.

Was du zusätzlich an Zinsen verlangen kannst, rechnest du mit dem Verzugszinsen-Rechner aus.

Was der Rechner nicht abdeckt

Er rechnet Geldforderungen aus Verträgen nach deutschem Recht mit der regelmäßigen Frist. Andere Fälle zeigt er nicht oder nur mit einem Hinweis:

  • Forderungen mit rechtskräftigem Urteil oder Vollstreckungsbescheid: 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
  • Grundstücksgeschäfte: 10 Jahre (§ 196 BGB).
  • Bauverträge nach VOB/B. Sie haben eigene Regeln, ab wann die Zahlung fällig ist.
  • Vertraglich vereinbarte Fristen, Schadensersatz und Verträge nach ausländischem Recht.
  • Forderungen, die vor 2002 entstanden sind (Art. 229 § 6 EGBGB).

Quellen und Stand

Geprüft am 20. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de: BGB § 187, § 188, § 193, §§ 195 bis 197, § 199, § 203, § 204, § 209, § 212, § 214, § 650g und ZPO § 167. Der Rechner gibt eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.

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Offene Rechnungen im Blick behalten

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