Zum Beispiel 119,00 oder 1.234,56. Bis 1 Mrd. € pro Betrag.
Du kannst auch einen eigenen Satz zwischen 0 und 100 % eingeben. Welcher Satz gilt, prüfst du anhand deiner Rechnung.
Nettobetrag
100,00 €
Auf Cent gerundet. Bei Brutto-Eingabe wird zuerst Netto gerundet; die Umsatzsteuer ist die Differenz.
Netto ist der Betrag ohne Umsatzsteuer. Brutto enthält Netto und Steuer. Ziehe beim Rückrechnen nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag ab: Die 19 % beziehen sich auf Netto.
Beispiel: 119,00 € brutto ÷ 1,19 = 100,00 € netto. Die Differenz von 19,00 € ist die enthaltene Umsatzsteuer.
Brutto → Netto für einen Gesamtbetrag mit Steuer, Netto → Brutto für einen Preis ohne Steuer.
Verwende zum Beispiel 119,00 oder 1.234,56. Eigene Sätze haben höchstens zwei Nachkommastellen.
Netto, Umsatzsteuer und Brutto erscheinen zusammen. Kopieren übernimmt die drei Beträge als Text.
Der allgemeine und die besonderen Steuersätze stehen in § 12 Umsatzsteuergesetz. Die Auswahl im Rechner entscheidet nicht über die steuerliche Einordnung deiner Leistung. Bei gemischten Steuersätzen rechne die Beträge getrennt.
Weiterlesen: Umsatzsteuer und Vorsteuer unterscheiden und Pflichtangaben auf Rechnungen. Stand der Quellenprüfung: 1. Oktober 2026.