Geben Sie Umsatz und Bilanzsumme ein. Der Rechner schätzt, was ein Steuerberater nach der Gebührenverordnung (StBVV) für Jahresabschluss, Steuererklärungen und auf Wunsch die Buchhaltung berechnen kann: niedrig, Mittelgebühr und hoch.
Summe der Aktivseite. Ohne Bilanz: Kasse, Bank, Forderungen und Anlagen grob addieren.
Ohne Angabe rechnen wir mit den Mindestwerten der StBVV.
Niedrig
2.347 €
Mittelgebühr
6.841 €
Hoch
11.242 €
inkl. 19 % Umsatzsteuer. Kleinstkapitalgesellschaft: kein Anhang nötig.
| Leistung (netto) | niedrig | mittel | hoch |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss | |||
| Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV)§ 35 StBVV, Tabelle B, Wert 225.000 €, 10/10 bis 40/10 | 582 € | 1.455 € | 2.328 € |
| Steuererklärungen | |||
| Körperschaftsteuererklärung§ 24 StBVV, Tabelle A, Wert 16.000 €, 2/10 bis 8/10 | 141 € | 353 € | 564 € |
| Gewerbesteuererklärung§ 24 StBVV, Tabelle A, Wert 8.000 €, 1/10 bis 6/10 | 51 € | 180 € | 308 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung§ 24 StBVV, Tabelle A, Wert 30.000 €, 1/10 bis 8/10 | 95 € | 426 € | 757 € |
| Laufend im Jahr | |||
| Buchführung mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich)§ 33 StBVV, Tabelle C, Wert 300.000 €, 2/10 bis 12/10, 12× | 862 € | 3.016 € | 5.170 € |
| Auslagenpauschale (§ 16 StBVV) | 242 € | 320 € | 320 € |
| Summe netto | 1.972 € | 5.749 € | 9.447 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 375 € | 1.092 € | 1.795 € |
| Summe brutto | 2.347 € | 6.841 € | 11.242 € |
1.972 € bis 9.447 €
Mittelgebühr: 5.749 € netto pro Jahr
Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und die drei Jahreserklärungen, ohne Umsatzsteuer. Viele Kanzleien vereinbaren stattdessen Pauschalen, die darunter oder darüber liegen.
2.988 € pro Jahr
249 € pro Monat
Bücher & Meldungen plus Jahresabschluss und Steuererklärungen, vom Steuerberater unterschrieben. Bis 150 Buchungen im Monat, darüber 50 € je weitere 150. Geplanter Preis, noch nicht verfügbar: Sie können sich auf die Warteliste setzen.
Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 35 StBVV): Der Gegenstandswert ist das Mittel aus der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung, vereinfacht dem Umsatz. Übersteigt der Umsatz das Fünffache der Bilanzsumme, bleibt der Rest außer Ansatz. Aus Tabelle B ergibt sich die volle Gebühr, der Rahmen reicht von 10/10 bis 40/10.
Jahreserklärungen (§ 24 StBVV): Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden nach Tabelle A abgerechnet, jede mit eigenem Gegenstandswert (Einkommen, Gewerbeertrag, ein Zehntel des Umsatzes) und einem Mindestwert. Ohne Gewinnangabe rechnen wir mit dem Mindestwert.
Buchführung (§ 33 StBVV): Die Monatsgebühr richtet sich nach dem Jahresumsatz (Tabelle C). Die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind darin enthalten (§ 33 StBVV). Auf alle Gebühren kommen die Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 € je Angelegenheit, § 16 StBVV) und 19 % Umsatzsteuer.
Eine GmbH oder UG stellt jedes Jahr eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und bei kleinen Gesellschaften einen Anhang auf. Einen Lagebericht brauchen erst mittelgroße und große Gesellschaften. Kleine GmbHs müssen den Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag aufstellen.
Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) dürfen auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen, und eine verkürzte Bilanz aufstellen. Das gilt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens eines von drei Merkmalen überschritten ist: Bilanzsumme, Umsatz und zehn Mitarbeitende. Viele kleine GmbHs und die meisten UGs fallen darunter.
Feststellung: Der Geschäftsführer stellt den Abschluss auf, die Gesellschafter stellen ihn durch Beschluss fest und entscheiden über die Verwendung des Ergebnisses. Bei kleinen GmbHs muss das bis zum Ablauf der ersten elf Monate des neuen Geschäftsjahres geschehen (§ 42a GmbHG). Bei einer Ein-Personen-GmbH reicht ein kurzer, unterschriebener Beschluss.
Offenlegung: Den festgestellten Abschluss übermittelt die GmbH spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag an das Unternehmensregister (§ 325 HGB). Wer zu spät kommt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren. Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Bilanz hinterlegen, statt sie zu veröffentlichen.
E-Bilanz: Bilanz und GuV gehen zusätzlich elektronisch nach der amtlichen Taxonomie an das Finanzamt (§ 5b EStG), zusammen mit den Steuererklärungen. Wann welche Frist endet, sehen Sie in unseren Steuerterminen für GmbH und UG.
Die StBVV gibt nur einen Rahmen vor. Wo im Rahmen eine Kanzlei landet, hängt von Umfang und Schwierigkeit ab: Wie vollständig sind die Belege? Gibt es Anlagevermögen, Rückstellungen, Darlehen der Gesellschafter oder Auslandsumsätze? Wie viele Rückfragen braucht es?
Viele Kanzleien vereinbaren schriftlich eine Pauschale (§ 14 StBVV) oder rechnen nach Zeit ab. Das kann günstiger oder teurer sein als die Mittelgebühr. Auch Region, Spezialisierung und die Digitalisierung der Kanzlei spielen eine Rolle. Fragen Sie deshalb immer nach einem Angebot; der Rechner hilft Ihnen, es einzuordnen.
Die Bücher führt der Agent. Den Jahresabschluss unterschreibt ein Steuerberater.
Wir entwickeln gerade Heft, einen KI-Agenten für GmbH und UG. Er soll Bank und Belege laufend buchen, die Voranmeldungen vorbereiten und den Jahresabschluss mit den Erklärungen so aufbereiten, dass ein Steuerberater ihn prüft und unterschreibt. Sie geben jeden Schritt frei.
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) hängt die Gebühr für die Aufstellung des Jahresabschlusses vom Mittel aus Bilanzsumme und Umsatz ab. Für eine kleine GmbH mit einigen hunderttausend Euro Umsatz ergibt der Rahmen oft einige hundert bis gut zweitausend Euro netto, dazu kommen die Steuererklärungen. Viele Kanzleien rechnen mit Pauschalen, deshalb ist der Rechner nur ein Anhaltspunkt.
Entweder nach der StBVV oder mit einer vereinbarten Pauschale. Nach StBVV wählt der Steuerberater innerhalb eines Rahmens (für den Jahresabschluss in Zehnteln einer vollen Gebühr aus Tabelle B) eine Gebühr, die Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Arbeit entspricht. Für die Steuererklärungen gilt Tabelle A, für die Buchführung Tabelle C.
Die Mitte des Gebührenrahmens. Beim Jahresabschluss sind das 25/10 einer vollen Gebühr, wenn der Rahmen von 10/10 bis 40/10 reicht. Sie gilt als Richtwert für eine durchschnittliche Arbeit. Ordentliche Belege und eine saubere Buchhaltung sprechen eher für den unteren Teil des Rahmens.
Eine GmbH darf ihren Jahresabschluss selbst aufstellen; eine Pflicht zum Steuerberater gibt es nicht. Wegen Bilanzierungsregeln, E-Bilanz und der Steuererklärungen lassen die meisten Geschäftsführer ihn aber erstellen. Wer die laufende Buchhaltung sauber führt, senkt die Kosten beim Steuerberater spürbar.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie bilanziert genauso, stellt einen Jahresabschluss auf und gibt dieselben Erklärungen ab. Die Kosten beim Steuerberater sind deshalb bei gleichem Umsatz und gleicher Bilanzsumme ähnlich wie bei einer GmbH.
Spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 HGB), bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen ihre Bilanz hinterlegen statt veröffentlichen. Alle Fristen stehen in unseren Steuerterminen.
Allgemeine Information und grobe Schätzung, keine Steuerberatung und kein Angebot. Die tatsächliche Vergütung hängt vom Einzelfall und von der Vereinbarung mit Ihrer Kanzlei ab; viele Steuerberater arbeiten mit Pauschalen. Zeitgebühren, Lohnbuchhaltung, Offenlegung und Sonderarbeiten sind nicht enthalten. Die Preise von Heft sind geplant und können sich bis zum Start ändern.
Gebührentabellen geprüft am 27.09.2026 durch NameQuick anhand des Verordnungstexts (StBVV, Stand 19.12.2025).