Nie wieder Belegen hinterherlaufen.
Heft ist in Entwicklung. Der Beleg-Agent soll fehlende Belege suchen und den Monat für deinen Steuerberater vorbereiten.
Ob eine EÜR reicht, entscheiden zuerst Rechtsform und Buchführungspflichten. Nach § 4 Absatz 3 EStG können Steuerpflichtige den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie nicht gesetzlich zu Büchern und regelmäßigen Abschlüssen verpflichtet sind und auch nicht freiwillig Bücher mit Abschlüssen führen.
Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist deshalb keine frei wählbare Vereinfachung für jedes Unternehmen unter einer Umsatzgrenze.
Die Entscheidungsfolge im Video
Transkript: Reicht die EÜR oder brauchst du eine Bilanz?
Du bist selbstständig. Reicht eine Einnahmenüberschussrechnung oder brauchst du eine Bilanz? Das hängt zuerst von Rechtsform und Buchführungspflichten ab. Eine GmbH muss grundsätzlich Bücher führen und bilanzieren. Freiberufler können grundsätzlich eine Einnahmenüberschussrechnung nutzen, wenn sie nicht freiwillig bilanzieren. Bei Gewerbetreibenden kommen zusätzliche Regeln ins Spiel. Steuerlich sind mehr als achthunderttausend Euro Gesamtumsatz oder achtzigtausend Euro Gewinn wichtige Grenzen. Nach dieser Regel beginnt die Pflicht frühestens im Wirtschaftsjahr nach der Finanzamtsmitteilung. Handelsrechtliche Pflichten können aber schon unabhängig davon gelten. Kleine Einzelkaufleute haben unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung. Dein nächster Schritt: Rechtsform prüfen, danach Buchführungspflichten und eine mögliche Finanzamtsmitteilung. Die Umsatzgrenze allein beantwortet die Frage nicht.
Drei typische Fälle
| Fall | Ausgangspunkt für die Gewinnermittlung |
|---|---|
| GmbH | Handelsgesellschaft; handelsrechtliche Buchführungs- und Abschlussregeln prüfen, keine gewöhnliche EÜR allein wegen kleiner Umsätze |
| Freiberufliche Einzelperson | Häufig EÜR möglich, sofern keine andere gesetzliche Pflicht besteht und keine freiwilligen Bücher mit Abschlüssen geführt werden |
| Gewerblicher Einzelbetrieb | Handelsrechtliche Pflichten und steuerliche Buchführungspflicht getrennt prüfen |
Die GmbH gilt nach § 13 GmbHG als Handelsgesellschaft. § 238 HGB regelt die Buchführungspflicht des Kaufmanns. „Die Firma hat nur 30.000 Euro Umsatz“ reicht daher nicht zur Entscheidung, dass eine GmbH ihre Gewinne per EÜR ermitteln darf.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit greift die gewerbliche Schwellenregel des § 141 AO nicht allein wegen eines hohen Honorars. Ob die konkrete Tätigkeit tatsächlich freiberuflich ist und ob andere Pflichten bestehen, bleibt zu prüfen.
Welche Schwellen nennt § 141 AO?
Für die hier betrachteten gewerblichen Unternehmen nennt § 141 Absatz 1 AO unter anderem:
- Gesamtumsatz nach der dort genannten gesetzlichen Definition von mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr, oder
- Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr.
Es genügt, wenn eine der einschlägigen Schwellen überschritten ist. Die gesetzlichen Größen und Zeiträume sind maßgeblich; ein beliebiger Kontoumsatz oder eine Umsatzprognose ersetzt sie nicht.
Die Mitteilung des Finanzamts ist für den AO-Beginn relevant
Nach § 141 Absatz 2 AO beginnt die Verpflichtung nach dieser Vorschrift mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Bekanntgabe der entsprechenden Mitteilung der Finanzbehörde folgt. Sie tritt nicht pauschal rückwirkend am Tag des ersten überschreitenden Zahlungseingangs ein.
Das gilt für die Pflicht nach § 141 AO. Eine bereits bestehende handelsrechtliche oder andere gesetzliche Verpflichtung verschwindet nicht dadurch, dass noch keine solche AO-Mitteilung vorliegt. Prüfen Sie diese Ebenen getrennt.
Die HGB-Ausnahme gilt nicht für jede Rechtsform
§ 241a HGB nennt eine Ausnahme für bestimmte Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen. Für Neugründungen enthält die Vorschrift eine eigene Regel zum ersten Abschlussstichtag.
Diese handelsrechtliche Ausnahme ist weder eine allgemeine GmbH-Ausnahme noch identisch mit dem Schwellen- und Mitteilungsmechanismus der AO. Gleich aussehende Zahlen können unterschiedliche gesetzliche Prüfungen beschreiben.
Auch eine EÜR benötigt nachvollziehbare Unterlagen
EÜR bedeutet nicht, dass Rechnung, Zahlung und Anschaffung ohne Dokumentation bleiben. Abschreibung, GWG und besondere Vermögenspositionen haben eigene Regeln. Den gewöhnlichen Jahreswechsel erklärt EÜR: Zufluss, Abfluss und 10-Tage-Regel. Für den Ausgabennachweis hilft der Ablauf fehlende Belege.
Häufig gestellte Fragen
Darf eine kleine GmbH eine EÜR machen?
Ein niedriger Umsatz allein erlaubt der GmbH keine gewöhnliche EÜR. Sie ist eine Handelsgesellschaft und unterliegt den einschlägigen handelsrechtlichen Buchführungs- und Abschlussregeln.
Müssen Freiberufler bei mehr als 80.000 Euro Gewinn bilanzieren?
Die gewerbliche Schwellenregel des § 141 AO greift nicht allein wegen eines hohen freiberuflichen Gewinns. Tätigkeit, Rechtsform, andere gesetzliche Pflichten und eine freiwillige Bilanzierung sind gesondert zu prüfen.
Beginnt die AO-Buchführungspflicht sofort bei Überschreiten einer Schwelle?
Für die Pflicht nach § 141 AO ist der Beginn nach Absatz 2 maßgeblich: das Wirtschaftsjahr nach Bekanntgabe der entsprechenden Finanzamtsmitteilung. Bereits bestehende Pflichten aus anderen Vorschriften bleiben davon unabhängig.
Bedeutet EÜR, dass ich keine Belege brauche?
Nein. Geschäftsvorfälle und die gesetzlichen Besonderheiten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Die vereinfachte Gewinnermittlung hebt Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nicht auf.
Quellen und Stand
Geprüft am 1. Oktober 2026: § 4 EStG im amtlichen Handbuch, § 141 AO, § 238 HGB, § 241a HGB und § 13 GmbHG.
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Heft Team
AutorThe Heft team writes guides on receipts, e-invoices and bookkeeping for businesses in Germany.