Steuerrechner · GmbH & UG

GmbH-Steuerrechner: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer berechnen

Wie viel Steuern zahlt Ihre GmbH? Geben Sie den Gewinn und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner zeigt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer und auf Wunsch, was nach einer Gewinnausschüttung bei Ihnen ankommt.

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Gewinn vor Körperschaft- und Gewerbesteuer. Einen Verlust mit Minus eingeben.

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Steht im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

Gewinn ausschütten
Steuern der GmbH 2026

29.825 €

29,83 % vom Gewinn

  • Gewerbesteuer100.000 € × 3,5 % × 400 %14.000,00 €
  • Körperschaftsteuer15 % vom Gewinn15.000,00 €
  • Solidaritätszuschlag5,5 % der Körperschaftsteuer825,00 €
  • Gewinn nach Steuern70.175,00 €

Die Gewerbesteuer mindert den steuerlichen Gewinn nicht (§ 4 Abs. 5b EStG). Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht berücksichtigt.

Gewinn bleibt in der GmbH

70.175 €

Solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, zahlt sie nur die Steuern links. Erst wenn Sie ihn ausschütten, fallen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an.

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Auf ihren Gewinn zahlt eine GmbH oder UG drei Steuern:

Körperschaftsteuer: 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG), an das Finanzamt. Einen Freibetrag gibt es für Kapitalgesellschaften nicht.

Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG), zusammen also 15,825 %. Die Freigrenze, durch die die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr zahlen, gilt nur für die Einkommensteuer (§ 3 Abs. 3 SolZG), nicht für die GmbH.

Gewerbesteuer: an die Gemeinde, abhängig von deren Hebesatz. Bei 400 % sind es 14 % des Gewinns.

Zusammen sind das bei einem Hebesatz von 400 % rund 29,83 % des Gewinns: Von 100.000 € bleiben 70.175 €. Die Umsatzsteuer belastet den Gewinn nicht, die GmbH reicht sie an das Finanzamt durch; ebenso die Lohnsteuer, die sie vom Gehalt ihrer Mitarbeiter einbehält. Wann welche Steuer fällig ist, zeigt der Steuertermine-Kalender.

So berechnen Sie die Gewerbesteuer einer GmbH

Ausgangspunkt ist der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG), hier gleich dem Gewinn. Er wird auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG) und mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das ergibt den Steuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz (§ 16 Abs. 1 GewStG).

Beispiel: 100.000 € Gewinn × 3,5 % = 3.500 € Messbetrag; × 400 % Hebesatz = 14.000 € Gewerbesteuer.

Anders als Einzelunternehmer und Personengesellschaften hat eine GmbH keinen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), und sie kann die Gewerbesteuer nicht auf eine Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG gilt nur für Einkommensteuerpflichtige). Die Gewerbesteuer ist auch keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG): Sie mindert weder ihre eigene Bemessungsgrundlage noch die der Körperschaftsteuer.

Hebesatz: Die Gemeinde legt ihn fest, mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). In vielen Großstädten liegt er zwischen 400 und 500 %. Sie finden ihn im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website der Gemeinde. Hat die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag nach den Arbeitslöhnen aufgeteilt (§§ 28, 29 GewStG); der Rechner rechnet mit einem Hebesatz.

Nicht berücksichtigt: Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, vor allem ein Viertel der Zinsen und anteilig Mieten, Pachten und Lizenzgebühren, soweit die Summe 200.000 € übersteigt (§ 8 Nr. 1 GewStG), und Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für eigenen Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG). Auch Verlustvorträge (§ 10a GewStG) rechnet der Rechner nicht ein.

Körperschaftsteuer berechnen: 15 %, ab 2028 weniger

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG), dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf. Das zu versteuernde Einkommen ist der Gewinn, korrigiert um nicht abziehbare Ausgaben wie die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) oder 30 % der Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) und um verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Der Rechner setzt es dem Gewinn gleich.

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (2025) sinkt der Satz ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis er 2032 bei 10 % liegt (§ 23 Abs. 1 KStG in der neuen Fassung). Die Gewerbesteuer bleibt, deshalb sinkt die Gesamtbelastung weniger stark. Die Tabelle nimmt an, dass Solidaritätszuschlag und Hebesatz gleich bleiben:

Körperschaftsteuersatz und Gesamtbelastung nach Jahr
JahrKörperschaft­steuermit SoliGesamt bei 400 % Hebesatz
202615 %15,825 %29,825 %
202715 %15,825 %29,825 %
202814 %14,77 %28,77 %
202913 %13,715 %27,715 %
203012 %12,66 %26,66 %
203111 %11,605 %25,605 %
ab 203210 %10,55 %24,55 %

Ab wann lohnt sich eine GmbH?

Solange der Gewinn in der GmbH bleibt, zahlt sie rund 30 % Steuern. Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer nach Ihrem persönlichen Satz, der bis 42 % und in der Spitze 45 % reicht (§ 32a EStG). Der Vorteil der GmbH liegt darin, Gewinne in der Firma zu lassen und dort zu investieren.

Schüttet die GmbH den Gewinn vollständig aus, kommen 26,375 % Kapitalertragsteuer und Soli dazu, insgesamt rund 48,3 %. Dann schrumpft der Vorteil oder kehrt sich um. Dazu kommen höhere laufende Kosten für Bilanz, Jahresabschluss und Offenlegung (was eine GmbH jedes Jahr kostet). Ob sich die GmbH für Sie lohnt, hängt von Gewinn, Entnahmebedarf und Geschäftsführergehalt ab; das rechnet Ihr Steuerberater mit Ihren Zahlen.

UG: gleiche Steuern, plus Rücklage

Eine UG (haftungsbeschränkt) zahlt dieselbe Körperschaft- und Gewerbesteuer wie eine GmbH. Der Unterschied liegt bei der Ausschüttung: Ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, muss in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Im Rechner wählen Sie dafür bei der Ausschüttung »UG«. Wie die Ausschüttung abläuft, von Beschluss bis Kapitalertragsteuer-Anmeldung, steht im Ratgeber Gewinnausschüttung der GmbH.

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Häufige Fragen

Wie viel Steuern zahlt eine GmbH?

Bei einem Hebesatz von 400 % rund 29,83 % des Gewinns: 15 % Körperschaftsteuer, 0,825 % Solidaritätszuschlag und 14 % Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer hängt von der Gemeinde ab: Beim Mindesthebesatz von 200 % liegt die Belastung bei rund 22,83 %.

Wie berechne ich die Körperschaftsteuer?

15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG), zusammen 15,825 %. Bei 100.000 € Gewinn sind das 15.000 € Körperschaftsteuer und 825 € Solidaritätszuschlag.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer einer GmbH?

Den Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG), mit der Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren (§ 11 Abs. 2 GewStG) und das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG). Bei 100.000 € und 400 % Hebesatz: 3.500 € Messbetrag, 14.000 € Gewerbesteuer.

Hat eine GmbH einen Freibetrag?

Nein. Den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), und der Freibetrag des § 24 KStG gilt nicht für Kapitalgesellschaften. Eine GmbH oder UG zahlt vom ersten Euro Gewinn an Körperschaftsteuer.

Sinkt die Körperschaftsteuer?

Ja. Nach dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (2025) sinkt der Satz ab 2028 um einen Prozentpunkt pro Jahr: 14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031), 10 % (ab 2032). Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ändern sich dadurch nicht.

Kann die GmbH die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert weder den Gewinn für die Körperschaftsteuer noch ihre eigene Bemessungsgrundlage. In der Handelsbilanz ist sie trotzdem Aufwand und mindert den Jahresüberschuss.

Zahlt eine UG dieselben Steuern wie eine GmbH?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist steuerlich eine GmbH: gleiche Körperschaftsteuer, gleicher Solidaritätszuschlag, gleiche Gewerbesteuer, kein Freibetrag. Anders ist nur die Ausschüttung: Ein Viertel des Jahresüberschusses muss in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Was bleibt nach einer Gewinnausschüttung?

Von 100.000 € Gewinn bleiben der GmbH bei 400 % Hebesatz 70.175 €. Schüttet sie alles aus, behält sie 26,375 % Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein, und bei den Gesellschaftern kommen 51.666 € an. Das sind zusammen rund 48,3 % Steuern.

Allgemeine Information und vereinfachte Berechnung, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Der Rechner setzt den Gewinn mit dem zu versteuernden Einkommen und dem Gewerbeertrag gleich. Hinzurechnungen und Kürzungen, Verlustvorträge, Vorauszahlungen und die persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter sind nicht berücksichtigt. Für Ihre Zahlen fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: Berechnung und Steuersätze sind noch nicht von einem Steuerberater geprüft.