Für Geschäftsessen mit Kunden, Geschäftspartnern oder Bewerbern. Der Beleg entsteht nur in deinem Browser.
Steht als Gastgeber auf dem Beleg und unterschreibt.
Worum ging es konkret? „Geschäftsessen“ oder „Arbeitsgespräch“ allein reicht nicht.
Ab 2026; bei Essen 2025 alles unter 19 %.
Für die Buchung mit Vorsteuer.
Leg die Rechnung des Restaurants zu diesem Beleg. Sie muss maschinell aus der Kasse kommen und die Speisen und Getränke einzeln zeigen. Ein Kartenbeleg oder eine Quittung über eine Summe reicht nicht.
Dein Bewirtungsbeleg
8 Angaben fehlen nochBewirtungsbeleg
Angaben zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Ausdrucken, unterschreiben und mit der Rechnung des Restaurants ablegen. Digital geht auch: Dann muss die Freigabe mit Zeitpunkt elektronisch festgehalten werden.
Der Beleg-Agent soll nach jedem Geschäftsessen selbst nachfragen.
Der Beleg-Agent ist Teil von Heft und in Entwicklung. Er soll die Zahlung im Restaurant auf dem Geschäftskonto erkennen, dich kurz fragen, wer dabei war und worum es ging, und den Bewirtungsbeleg mit der Rechnung ablegen. Trag dich ein, um ihn als Erste zu testen.
Tag, Restaurant, alle Personen am Tisch und den konkreten Anlass. Das Tool zeigt sofort, was fehlt oder zu vage ist.
Als PDF oder Word speichern, ausdrucken und unterschreiben. Mit der Umsatzsteuer laut Rechnung zeigt das Tool auch die Buchung.
Den Beleg an die Rechnung des Restaurants heften oder beide zusammen digital ablegen. Zeitnah, solange du noch weißt, wer dabei war.
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar. Dafür verlangt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, dass du Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Aufwendungen schriftlich festhältst. Bei einem Essen im Restaurant genügen Anlass und Teilnehmer auf dem Beleg; Ort, Tag und Betrag zeigt die beigefügte Rechnung. Außerdem müssen Bewirtungskosten getrennt von den übrigen Ausgaben gebucht werden (§ 4 Abs. 7 EStG).
Wie Rechnung und Beleg aussehen müssen, regelt das BMF-Schreiben vom 19.11.2025. Die Rechnung muss maschinell aus der Kasse des Restaurants kommen und die Speisen und Getränke einzeln zeigen. Über 250 € muss sie den Namen deines Unternehmens enthalten. Das Trinkgeld belegst du zum Beispiel, indem es auf der Rechnung steht oder das Personal es dir quittiert.
Du teilst den Nettobetrag plus Trinkgeld auf: 70 % auf abziehbare Bewirtungskosten (SKR03 4650, SKR04 6640), 30 % auf nicht abziehbare Bewirtungskosten (SKR03 4654, SKR04 6644). Die Vorsteuer ziehst du voll ab. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Restaurant 7 % Umsatzsteuer, für Getränke weiter 19 %. Deshalb stehen auf der Rechnung meist beide Steuersätze. Mehr dazu in den Buchungsbeispielen für Bewirtungskosten und Trinkgeld.
Ohne die Rechnung des Restaurants gibt es keinen Vorsteuerabzug, und ein Eigenbeleg ersetzt sie bei einer Bewirtung nicht. Frag das Restaurant nach einer Kopie. Welche Zahlungen im Monat noch ohne Beleg sind, zeigt der Belegabgleich. Den ganzen Weg vom Essen bis zur Steuer, mit fertigem Muster und Rechenbeispiel, erklärt der Ratgeber Geschäftsessen absetzen.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Im Zweifel fragst du deine Steuerberatung.