Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Bewirtungskosten für Geschäftsessen buchen Sie aufgeteilt: 70 % auf abzugsfähige Bewirtungskosten (SKR03 4650, SKR04 6640), 30 % auf nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (SKR03 4654, SKR04 6644). Die Vorsteuer ziehen Sie voll ab.
Umsatzsteuer: Vorsteuer zu 100 % abziehbar, wenn der Beleg ordnungsgemäß ist.
Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sind 70 % angemessener Bewirtungskosten abziehbar. Der Beleg muss Anlass, Teilnehmer, Datum und Ort nennen. Bei Restaurants muss es ein maschineller Beleg aus einer zertifizierten Kasse sein.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, § 4 Abs. 7 EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Restaurantbelege und fragt Sie per Push nur nach Anlass und Gästen. Die 70/30-Aufteilung macht er selbst.
70 % der Nettokosten. Die Vorsteuer ist voll abziehbar.
Anlass, Namen der Teilnehmer, Datum, Ort und Höhe. Bei Restaurantrechnungen zusätzlich der maschinelle Beleg der Kasse.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.