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Gewerbesteuer-Rechner 2026

Gewerbesteuer aus deinem geprüften Gewerbeertrag und dem Hebesatz der Gemeinde berechnen. Mit Freibetrag und beiden Abrundungsschritten.

Trage den für 2026 geltenden Hebesatz selbst ein. Unterstützt: 200 bis 1.000 %, maximal zwei Nachkommastellen. 400 % ist ein Beispiel.

Gewerbeertrag ist nicht Umsatz oder automatisch Gewinn. Hinzurechnungen, Kürzungen und Gewerbeverluste vorher prüfen. Gewöhnlicher inländischer Gewerbebetrieb, eine Gemeinde; keine Sonderfreibeträge, Hausgewerbe- oder Befreiungsfälle. Eine nach § 1a KStG optierende Gesellschaft wählt Kapitalgesellschaft.

Eingaben bleiben nur im Speicher dieses Tabs. Für Körperschaftsteuer und Soli gibt es den GmbH-Steuerrechner (Entwurf).

Gewerbesteuer · 2026

2.168,00 €

Abgerundeter Gewerbeertrag
40.000,00 €
Angewandter Freibetrag
24.500,00 €
Verbleibender Gewerbeertrag
15.500,00 €
Messbetrag vor Euro-Abrundung · 3,5 %
542,50 €
Messbetrag nach Euro-Abrundung
542,00 €

Hebesatz 400 %. Vor Einkommensteuer-Anrechnung und Vorauszahlungen; kein verbleibender Zahlbetrag aus einem Steuerbescheid.

So entsteht das Ergebnis

  1. 01

    Gewerbeertrag und Rechtsform prüfen

    Nutze den ermittelten Gewerbeertrag vor §-11-Abrundung und Freibetrag. Der Rechner ermittelt keine Hinzurechnungen, Kürzungen, Verluste oder Steuerpflicht.

  2. 02

    Gewerbeertrag abrunden und Freibetrag anwenden

    Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet. Im gewöhnlichen Fall natürlicher Personen und Personengesellschaften folgt der Freibetrag von höchstens 24.500 €.

  3. 03

    Messbetrag abrunden und Hebesatz anwenden

    3,5 % des verbleibenden Betrags ergeben den Messbetrag vor Abrundung. Dieser wird auf volle Euro nach unten abgerundet, erst danach wird der Hebesatz angewandt.

Beispiel: Einzelunternehmen und GmbH

Bei 40.000 € Gewerbeertrag und 400 % Hebesatz ergibt der Einzelunternehmer-Fall 2.168 €. Für eine GmbH sind es 5.600 €. Der Unterschied entsteht durch den Freibetrag; die Messzahl bleibt in beiden gewöhnlichen Fällen 3,5 %.

Bei 24.600 € Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens verbleiben 100 € nach Freibetrag. 3,50 € werden auf 3 € Messbetrag abgerundet. Bei 400 % resultieren 12 € Gewerbesteuer.

Quellen, Jahr und Grenzen

§ 11 GewStG regelt Abrundung, Freibetrag und Messzahl. BMF GewStH R14.1 Satz 3 verlangt die Abrundung des Messbetrags auf volle Euro. § 16 und § 36 Absatz 5b GewStG sind für Hebesatz und die 2027-Änderung maßgeblich. Quellen geprüft am 2. Oktober 2026.

Der Rechner unterstützt eine Gemeinde und gewöhnliche natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Hausgewerbe, Sonderfreibeträge, Befreiungen, Organschaften, Zerlegung über mehrere Gemeinden, Verlustermittlung und Einkommensteuer-Anrechnung sind gesondert zu prüfen. Die ausgegebene Steuer wird auf Cent gerundet; der Bescheid bleibt maßgeblich.

Für weitere Steuerarten nutze den GmbH-Steuerrechner (Entwurf). Zur Vorbereitung deiner Zahlen helfen die EÜR-Arbeitsblätter; für Anlagegüter gibt es den linearen Abschreibungsrechner.

Häufige Fragen