Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Trinkgeld buchen Sie auf dasselbe Konto wie die Hauptleistung, beim Geschäftsessen also auf die Bewirtungskosten (SKR03 4650/4654, SKR04 6640/6644). Auf Trinkgeld gibt es keine Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer auf das Trinkgeld.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung ohne Rechnung, deshalb kein Vorsteuerabzug. Es muss aber belegt sein: vermerkt auf der Rechnung oder als Eigenbeleg mit Unterschrift.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt, wenn die Kartenzahlung höher ist als der Rechnungsbetrag, und bucht die Differenz als Trinkgeld.
Ja, wenn die Hauptleistung betrieblich ist und das Trinkgeld belegt ist.
Nein, weil es keine Rechnung mit Umsatzsteuer gibt.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.