Als Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmen Sie Ihr Gehalt selbst, aber das Finanzamt schaut genau hin. Der Rechner vergleicht Gehalt und Gewinnausschüttung nach Steuern. Darunter lesen Sie, wann das Gehalt angemessen ist, welche Grenzen für die Tantieme gelten und wann Sie sozialversicherungspflichtig sind.
Entwurf: Rechenmodell und Tantieme-Grenzen sind noch nicht von einem Steuerberater geprüft.
Vor Geschäftsführergehalt und vor Steuern, im Jahr.
Festgehalt plus Tantieme, brutto.
Optional. Prüft die Grenzen der Finanzverwaltung.
92.739 €
netto bei Ihnen, Steuerbelastung 38,2 %
77.500 €
netto bei Ihnen, Steuerbelastung 48,3 %
Mit Ihrem Gehalt bleiben 15.239 € mehr bei Ihnen als mit einer reinen Ausschüttung. Das Modell prüft nicht, ob das Gehalt angemessen ist, und rechnet ohne Kranken- und Rentenversicherung.
Annahmen: Veranlagungszeitraum 2026, Einkommensteuer nach § 32a EStG mit Solidaritätszuschlag, Gehalt abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG), keine Sozialversicherungspflicht, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge senken Ihre Einkommensteuer in Wirklichkeit; das Modell zieht sie nicht ab. Der Rest des Gewinns wird voll ausgeschüttet.
Eine GmbH macht 150.000 € Gewinn vor dem Gehalt ihres Geschäftsführers, der Hebesatz liegt bei 400 %. Zahlt sie ihrem Alleingesellschafter 60.000 € Gehalt, bleiben 90.000 € Gewinn in der GmbH. Darauf fallen 26.843 € Körperschaft- und Gewerbesteuer an, auf die Ausschüttung des Rests 16.658 € Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Auf das Gehalt zahlt er 13.761 € Einkommensteuer. Bei ihm kommen insgesamt 92.739 € an, die Steuerbelastung liegt bei 38,2 %.
Ohne Gehalt und mit voller Ausschüttung zahlt die GmbH 44.738 € Steuern, die Ausschüttung kostet weitere 27.763 €. Es kommen 77.500 € an, die Belastung liegt bei 48,3 %. Ein Gehalt lohnt sich, solange Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter der Gesamtbelastung aus GmbH-Steuern und Abgeltungsteuer liegt. Mehr zur Besteuerung der GmbH zeigt der GmbH-Steuerrechner, zur Ausschüttung die Seite Gewinnausschüttung.
Das Modell ist bewusst einfach. Ist der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig, kommen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge dazu. Ist er es nicht, zahlt er seine Krankenversicherung selbst. Und ein höheres Gehalt ist nur dann Betriebsausgabe, wenn es angemessen ist.
Eine gesetzliche Ober- oder Untergrenze gibt es nicht. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer prüft das Finanzamt aber, ob das Gehalt angemessen ist: Würde die GmbH einem fremden Geschäftsführer dasselbe zahlen? Maßstab sind Art und Größe des Unternehmens, Umsatz und Ertrag, Aufgaben und Qualifikation sowie Gehaltsstudien für vergleichbare Firmen. Die Gesamtbezüge zählen: Festgehalt, Tantieme, Dienstwagen, Pensionszusage.
Ist das Gehalt zu hoch, ist der übersteigende Teil eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sie mindert das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG): Die GmbH zahlt darauf nachträglich Körperschaft- und Gewerbesteuer, beim Gesellschafter wird der Betrag wie eine Ausschüttung besteuert. Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer verlangen Finanzverwaltung und Rechtsprechung außerdem eine klare, im Voraus geschlossene Vereinbarung, die auch tatsächlich so durchgeführt wird. Eine rückwirkende Gehaltserhöhung erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
Nein. Das Mindestlohngesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Der Geschäftsführer ist Organ der GmbH und handelt für sie; als Gesellschafter-Geschäftsführer ist er in aller Regel kein Arbeitnehmer. Ein Mindestgehalt schreibt deshalb kein Gesetz vor. Gerade in der Anfangsphase verzichten viele Gründer ganz auf ein Gehalt oder zahlen sich wenig. Steuerlich ist das unproblematisch, solange die Vereinbarung klar ist; zu hoch darf das Gehalt sein, nicht zu niedrig.
Eine Tantieme ist ein gewinnabhängiger Bonus. Die Finanzverwaltung akzeptiert sie in der Regel, wenn sie höchstens 50 % des Jahresüberschusses vor Abzug der Tantieme und der Ertragsteuern beträgt und die Gesamtbezüge zu mindestens 75 % aus einem festen Gehalt und zu höchstens 25 % aus der Tantieme bestehen. Das sind Regeln der Verwaltungspraxis, keine gesetzlichen Grenzen. Wer darüber liegt, muss mit einer verdeckten Gewinnausschüttung für den übersteigenden Teil rechnen. Der Rechner oben prüft beide Grenzen, wenn Sie die Tantieme eintragen.
Die Tantieme für ein Geschäftsjahr wird meist erst nach dem Jahresabschluss ausgezahlt. Zum Bilanzstichtag bildet die GmbH dafür eine Rückstellung, und bei der Auszahlung behält sie Lohnsteuer ein.
Sozialversicherungspflichtig ist, wer beschäftigt ist, also nichtselbständige Arbeit leistet (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Beim Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidet der Einfluss auf die Gesellschaft. Wer mindestens 50 % der Anteile hält oder über die Satzung eine umfassende Sperrminorität hat, kann ihm unliebsame Weisungen verhindern. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist er dann in der Regel selbständig und nicht sozialversicherungspflichtig. Ein Minderheitsgesellschafter ohne solche Rechte ist dagegen meist abhängig beschäftigt, auch wenn er Geschäftsführer ist.
Meldet die GmbH einen geschäftsführenden Gesellschafter zur Sozialversicherung an, muss die Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung beantragen (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Sie können die Entscheidung auch selbst beantragen (§ 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist, versichert sich selbst für Krankheit und Pflege und sorgt selbst fürs Alter vor. Gegen Arbeitslosigkeit ist er dann nicht automatisch versichert.
Das Gehalt läuft über die Lohnabrechnung. Die GmbH behält Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ein und führt sie mit der Lohnsteuer-Anmeldung ab, bei monatlicher Anmeldung bis zum 10. des Folgemonats (§ 41a EStG); die Termine stehen im Steuertermine-Kalender. Wie die Lohnsteuer gebucht wird, zeigt Lohnsteuer buchen.
| Vorgang | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Gehalt des Gesellschafter-GeschäftsführersGeschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter | 4124 | 6024 |
| Tantieme des Gesellschafter-GeschäftsführersTantiemen Gesellschafter-Geschäftsführer | 4126 | 6026 |
| Gegenkonto Auszahlung (netto)Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 |
| Gegenkonto LohnsteuerVerbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer | 1741 | 3730 |
Eine Ausschüttung an den Gesellschafter wird dagegen nicht als Aufwand gebucht, sondern aus dem Gewinn gezahlt: Gewinnausschüttung buchen und Kapitalertragsteuer buchen. Reisen des Geschäftsführers zeigt Reisekosten buchen.
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Eine feste Grenze gibt es nicht. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer muss das Gehalt angemessen sein: So viel, wie die GmbH auch einem fremden Geschäftsführer zahlen würde. Maßstab sind Größe, Umsatz und Ertrag der GmbH und Gehaltsstudien für vergleichbare Firmen. Was darüber hinausgeht, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und mindert den Gewinn der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Nein. Das Mindestlohngesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Ein Geschäftsführer ist Organ der GmbH und in aller Regel kein Arbeitnehmer; ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann deshalb auch ohne Gehalt arbeiten. Steuerlich prüft das Finanzamt nur, ob ein Gehalt zu hoch ist, nicht ob es zu niedrig ist.
Das hängt vom Einfluss in der Gesellschaft ab. Wer mindestens 50 % der Anteile hält oder über die Satzung eine umfassende Sperrminorität hat, kann Beschlüsse verhindern und ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Regel selbständig, also nicht sozialversicherungspflichtig. Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität sind meist abhängig beschäftigt. Meldet die GmbH einen geschäftsführenden Gesellschafter an, beantragt die Krankenkasse eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV).
Das Gesetz nennt keine Zahl. Die Finanzverwaltung geht in der Regel davon aus, dass eine Tantieme höchstens 50 % des Jahresüberschusses vor Abzug der Tantieme und der Ertragsteuern betragen darf und die Bezüge zu mindestens 75 % fest und höchstens 25 % variabel sind. Das ist Verwaltungspraxis, keine gesetzliche Grenze; Abweichungen lassen sich begründen, führen aber oft zu Diskussionen mit dem Finanzamt.
Das hängt vom Gewinn und vom persönlichen Steuersatz ab. Das Gehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Ausschüttung wird erst bei der GmbH mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet und dann mit Abgeltungsteuer. Im Beispiel mit 150.000 € Gewinn und 60.000 € Gehalt bleiben 92.739 € bei Ihnen, ohne Gehalt 77.500 €. Kranken- und Rentenversicherung sind dabei nicht berücksichtigt.
Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers buchen Sie auf Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter (SKR03 4124, SKR04 6024), eine Tantieme auf 4126 bzw. 6026. Die Lohnsteuer führt die GmbH mit der Lohnsteuer-Anmeldung ab, bei monatlicher Anmeldung bis zum 10. des Folgemonats (§ 41a EStG). Ist der Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Allgemeine Information und vereinfachte Rechenhilfe, keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Ob Ihr Gehalt angemessen ist und ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, hängt vom Einzelfall ab. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater; über die Sozialversicherungspflicht entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Entwurf: Rechenmodell und Tantieme-Grenzen noch nicht von einem Steuerberater geprüft.