Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
In der GmbH ist der Geschäftsführer angestellt, auch wenn er Gesellschafter ist. Seine Reisekosten buchen Sie deshalb auf die Konten für Reisekosten Arbeitnehmer, nicht Unternehmer: Fahrtkosten SKR03 4663, SKR04 6663, Übernachtung 4666/6660, Verpflegung 4664/6664.
Umsatzsteuer: Übernachtung 7 %, Frühstück 19 %.
Umsatzsteuer: Fernverkehr Bahn 7 %, Inlandsflug 19 %, Taxi 7 %.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer auf Pauschalen.
Die Verpflegungspauschale beträgt 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € für volle Tage. Erstattet die GmbH die Pauschalen, sind sie beim Geschäftsführer steuerfrei. Die Konten für Reisekosten Unternehmer sind für Einzelunternehmer gedacht.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 16 EStG, § 9 Abs. 4a EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Reisen aus Bahn-, Hotel- und Flugbelegen, erstellt die Reisekostenabrechnung und fragt Sie nur nach dem Anlass.
Arbeitnehmer. Der Geschäftsführer ist bei der GmbH angestellt, auch als Gesellschafter.
14 € ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 € für 24 Stunden, im Ausland nach Länderliste.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.