Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Die Lohnsteuer aus der Gehaltsabrechnung buchen Sie als Verbindlichkeit auf SKR03 1741, SKR04 3730. Die Zahlung ans Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats bucht diese Verbindlichkeit wieder aus.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Die Lohnsteuer schuldet der Arbeitnehmer, die GmbH behält sie aber ein und führt sie ab. Deshalb ist sie für die GmbH kein Aufwand, sondern Teil des Bruttogehalts. Auch das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers läuft über diese Konten.
Rechtsgrundlagen: § 38 EStG, § 41a EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent übernimmt das Lohnjournal aus Ihrem Lohnprogramm oder Lohnbüro und gleicht jede Zahlung an Finanzamt und Krankenkassen ab.
Indirekt: Sie ist Teil des Bruttogehalts, das als Aufwand gebucht wird. Die Zahlung selbst ist erfolgsneutral.
Bis zum 10. des Folgemonats, zusammen mit der Lohnsteuer-Anmeldung.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.