Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Eine Gewinnausschüttung buchen Sie in zwei Schritten: Mit dem Gesellschafterbeschluss wird der Gewinn zur Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern, bei der Auszahlung behält die GmbH 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Ausschüttungen sind Gewinnverwendung, kein Aufwand. Die Kapitalertragsteuer (25 % plus 5,5 % Soli darauf) muss bis zum 10. des Folgemonats nach Auszahlung angemeldet und abgeführt werden. Ist der Gesellschafter eine GmbH (Holding), bleibt die Dividende dort zu 95 % steuerfrei, die Kapitalertragsteuer wird trotzdem einbehalten.
Rechtsgrundlagen: § 29 GmbHG, § 43 EStG, § 44 EStG, § 8b KStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent bereitet die Buchungen und die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor, sobald Sie den Beschluss hochladen. Die Anmeldung geben Sie frei.
Die GmbH behält 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli ein, zusammen 26,375 %, ggf. zzgl. Kirchensteuer.
Nein, sie ist Gewinnverwendung und mindert den Gewinn nicht.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.