Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG hat drei Fristen: Die Geschäftsführung stellt ihn auf, die Gesellschafter stellen ihn fest, und am Ende wird er beim Unternehmensregister offengelegt oder hinterlegt. Geben Sie Abschlussstichtag und Größenklasse ein, dann sehen Sie jedes Datum und was nach Fristablauf passiert.
Der letzte Tag des Geschäftsjahres, meist der 31.12.
Nicht sicher? Der Größenklassen-Rechner ermittelt sie aus Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmern.
30.06.2026
1. Aufstellung durch die Geschäftsführung
Geschäftsführer · § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
Die Geschäftsführer stellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, soweit nötig, den Anhang auf. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften dürfen dafür bis zu sechs Monate brauchen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Ohne diesen Grund gelten drei Monate.
2. Vorlage an die Gesellschafter
Geschäftsführer · § 42a Abs. 1 GmbHG
Unverzüglich nach der Aufstellung legen die Geschäftsführer den Jahresabschluss den Gesellschaftern zur Feststellung vor.
30.11.2026
3. Feststellung und Ergebnisverwendung durch die Gesellschafter
Gesellschafter · § 42a Abs. 2 GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG
Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Ergebnisses, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten, sonst innerhalb von acht Monaten nach dem Stichtag.
31.12.2026
4. Offenlegung oder Hinterlegung beim Unternehmensregister
Geschäftsführer · §§ 325 Abs. 1a, 326 Abs. 2 HGB
Spätestens ein Jahr nach dem Stichtag gehen die Unterlagen elektronisch an die Stelle, die das Unternehmensregister führt. Nur die Bilanz geht an das Unternehmensregister. Statt sie zu veröffentlichen, können Sie sie dauerhaft hinterlegen lassen (§ 326 Abs. 2 HGB).
01.01.2027
5. Danach: Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz
Bundesamt für Justiz · § 335 HGB
Fehlt die Offenlegung, droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € an und setzt eine Frist von 6 Wochen ab Zugang. Mit der Androhung werden die Verfahrenskosten fällig. Wer innerhalb der 6 Wochen offenlegt, zahlt kein Ordnungsgeld. Wer erst danach offenlegt, bekommt das Ordnungsgeld herabgesetzt, bei Ihrer Größenklasse auf 500 €.
Nur ausfüllen, wenn schon ein Brief vom Bundesamt da ist.
Mit dem Datum des Zugangs sehen Sie, bis wann Sie offenlegen müssen, um das Ordnungsgeld zu vermeiden.
Ein einfacher Beschluss ohne Versammlung, dem alle Gesellschafter zustimmen. Prüfen Sie ihn gegen Ihren Gesellschaftsvertrag, bevor Sie ihn unterschreiben.
Ein Name pro Zeile.
Gesellschafterbeschluss der [Firma der GmbH] mit Sitz in [Sitz] [Name des Gesellschafters] ist alleiniger Gesellschafter der [Firma der GmbH]. Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung beschließt der Gesellschafter: 1. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, wird in der vorgelegten Fassung festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss von 0,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, Entlastung erteilt. [Ort], den 27.09.2026 ______________________________ [Name des Gesellschafters]
Den Jahresabschluss stellen die Geschäftsführer auf, in der Praxis meist mit einem Steuerberater. Die Frist beträgt drei Monate nach dem Abschlussstichtag. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften dürfen später aufstellen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des neuen Geschäftsjahres. Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr ist das der 30. Juni.
Welche Größenklasse gilt, ermittelt der Größenklassen-Rechner. Mittelgroße und große GmbHs müssen ihren Abschluss zusätzlich von einem Abschlussprüfer prüfen lassen, bevor er festgestellt werden kann. Was der Abschluss beim Steuerberater kostet, schätzt der Jahresabschluss-Kosten-Rechner. Für diese Kosten bildet die GmbH zum Stichtag eine Rückstellung.
Die Geschäftsführer legen den aufgestellten Abschluss unverzüglich den Gesellschaftern vor (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Die Gesellschafter beschließen dann über die Feststellung und über die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG), spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des neuen Geschäftsjahres, bei kleinen Gesellschaften bis zum Ablauf der ersten elf Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Auch Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Gesellschaften in diesem Sinn.
Erst der festgestellte Abschluss ist verbindlich. Er ist die Grundlage für eine Gewinnausschüttung, die Gesellschafter können über den Gewinn also erst nach der Feststellung verfügen. Was bei einer Ausschüttung an Steuern anfällt, zeigt der Rechner zur Gewinnausschüttung, wie sie gebucht wird, steht unter Gewinnausschüttung buchen.
Eine Versammlung ist nicht nötig, wenn alle Gesellschafter in Textform zustimmen (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Bei einer Einpersonen-GmbH hält der Gesellschafter den Beschluss in einer unterschriebenen Niederschrift fest (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Die Vorlage im Rechner oben ist genau so ein Beschluss. Häufig wird dabei auch die Entlastung der Geschäftsführer beschlossen (§ 46 Nr. 5 GmbHG).
Die Geschäftsführer übermitteln die Unterlagen elektronisch an die Stelle, die das Unternehmensregister führt, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 und 1a HGB). Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr endet die Frist am 31. Dezember des Folgejahres.
Wie viel offengelegt wird, hängt von der Größenklasse ab. Kleine GmbHs übermitteln nur Bilanz und Anhang, keine Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften übermitteln nur die Bilanz und können ihre dauerhafte Hinterlegung verlangen statt der Veröffentlichung (§ 326 Abs. 2 HGB). Hinterlegte Bilanzen sind nicht frei abrufbar, sondern werden nur auf Antrag an Dritte übermittelt. Mittelgroße und große GmbHs legen Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk offen.
Die Offenlegung steht mit allen Steuerfristen auch in den Steuerterminen für GmbH und UG, als Kalender zum Abonnieren.
Legt eine GmbH nicht rechtzeitig offen, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Geschäftsführer ein. Es kann auch gegen die GmbH selbst geführt werden (§ 335 Abs. 1 HGB). Das Verfahren beginnt mit einer Androhung: Das Bundesamt fordert auf, innerhalb von 6 Wochen ab Zugang offenzulegen oder die Unterlassung mit einem Einspruch zu rechtfertigen, und droht ein Ordnungsgeld in bestimmter Höhe an (§ 335 Abs. 3 HGB). Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 €.
Mit der Androhung werden zugleich die Kosten des Verfahrens auferlegt. Sie bleiben auch dann, wenn Sie innerhalb der 6 Wochen offenlegen. Ein Einspruch gegen die Androhung hat keine aufschiebende Wirkung.
| Offenlegung erfolgt | Ordnungsgeld |
|---|---|
| innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Androhung | keins, nur Verfahrenskosten |
| später, Kleinstkapitalgesellschaft mit Hinterlegung | 500 € |
| später, kleine Kapitalgesellschaft | 1.000 € |
| später, übrige Fälle (wenn mehr angedroht war) | 2.500 € |
| gar nicht | Festsetzung und neue Androhung |
Die Herabsetzung steht in § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB. Wird die 6-Wochen-Frist nur geringfügig überschritten, setzt das Bundesamt jeweils einen geringeren Betrag fest. Eine Kleinstkapitalgesellschaft, die ihre Bilanz veröffentlicht statt hinterlegt, fällt unter die Stufe für kleine Kapitalgesellschaften. Waren Sie ohne Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten, gewährt das Bundesamt auf Antrag Wiedereinsetzung (§ 335 Abs. 5 HGB).
Die 6 Wochen enden am selben Wochentag wie der Tag des Zugangs. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist bis zum nächsten Werktag (§ 16 Abs. 2 FamFG, § 222 ZPO). Geben Sie im Rechner das Zugangsdatum ein, sehen Sie den letzten Tag.
Abschlussstichtag ist der 31.12.2025. Die Geschäftsführerin stellt den Abschluss bis zum 30.06.2026 auf, die Gesellschafter stellen ihn bis zum 30.11.2026 fest und beschließen über den Gewinn, und bis zum 31.12.2026 geht die Bilanz mit Anhang an das Unternehmensregister. Verpasst die GmbH das, kann ab Januar 2027 eine Androhung des Bundesamts kommen. Legt sie innerhalb der 6 Wochen offen, zahlt sie nur die Verfahrenskosten.
Der Agent führt die Bücher und behält die Fristen im Blick. Ein Steuerberater unterschreibt.
Wir entwickeln gerade Heft, einen KI-Agenten für GmbH und UG. Er soll Bank und Belege laufend buchen, den Jahresabschluss vorbereiten, an Feststellung und Offenlegung erinnern und die Unterlagen fertig machen. Sie geben jeden Schritt auf dem Handy frei, ein Steuerberater prüft und unterschreibt.
Es gibt drei Fristen. Die Geschäftsführung stellt den Abschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag auf, kleine und Kleinstkapitalgesellschaften innerhalb von sechs Monaten, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Gesellschafter stellen ihn innerhalb von acht Monaten fest, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Offengelegt wird spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr sind das für eine kleine GmbH der 30. Juni, der 30. November und der 31. Dezember des Folgejahres.
Die Gesellschafter, durch Beschluss (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Die Geschäftsführer stellen den Abschluss nur auf und legen ihn vor. Mit dem Feststellungsbeschluss wird der Abschluss verbindlich. Im selben Beschluss entscheiden die Gesellschafter über die Verwendung des Ergebnisses (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
Nein, wenn alle Gesellschafter in Textform mit dem Beschluss oder mit der Abstimmung in Textform einverstanden sind (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Bei einer Einpersonen-GmbH muss der Gesellschafter den Beschluss unverzüglich in einer Niederschrift festhalten und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann Weiteres regeln.
Bei der Offenlegung wird der Abschluss im Unternehmensregister veröffentlicht und ist für jeden abrufbar. Eine Kleinstkapitalgesellschaft kann stattdessen die Hinterlegung ihrer Bilanz verlangen (§ 326 Abs. 2 HGB). Dann gibt das Unternehmensregister die Bilanz nur auf Antrag an Dritte heraus. Dafür muss die Gesellschaft mitteilen, dass sie zwei der drei Merkmale des § 267a Abs. 1 HGB nicht überschreitet.
Das Bundesamt für Justiz droht ein Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € an (§ 335 Abs. 1 HGB) und gibt 6 Wochen Zeit. Wer in dieser Zeit offenlegt, zahlt nur die Verfahrenskosten. Wer später offenlegt, bevor das Bundesamt entscheidet, bekommt das Ordnungsgeld herabgesetzt: auf 500 € bei einer Kleinstkapitalgesellschaft, die hinterlegt, auf 1.000 € bei einer kleinen Kapitalgesellschaft und auf 2.500 € in den übrigen Fällen, wenn mehr angedroht war (§ 335 Abs. 4 HGB).
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat 2007 das Ordnungsgeldverfahren für fehlende Offenlegungen eingeführt. Der Begriff „EHUG-Ordnungsgeld“ meint das Verfahren nach § 335 HGB, das heute das Bundesamt für Justiz führt. Es läuft gegen die Geschäftsführer und kann auch gegen die GmbH selbst geführt werden.
Ja. Hat die Gesellschaft nach sechs Wochen weder offengelegt noch Einspruch eingelegt, setzt das Bundesamt das Ordnungsgeld fest und droht zugleich ein neues an (§ 335 Abs. 4 Satz 1 HGB). Das wiederholt sich, bis die Offenlegung erfolgt ist. Jede Festsetzung wird einzeln fällig.
Grundsätzlich ja. Offengelegt wird der festgestellte Jahresabschluss (§ 325 Abs. 1 HGB). Deshalb endet die Frist für die Feststellung vor der Offenlegungsfrist. Wird der Abschluss nach der Offenlegung geändert, ist auch die Änderung offenzulegen (§ 325 Abs. 1b HGB). Das Ordnungsgeldverfahren läuft auch dann, wenn der Abschluss noch gar nicht aufgestellt ist (§ 335 Abs. 1 HGB).
Allgemeine Information und Rechenhilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner geht von einer GmbH oder UG aus, die kein Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Konzern ist und nicht kapitalmarktorientiert ist. Rumpfgeschäftsjahre, Umwandlungen und abweichende Regeln im Gesellschaftsvertrag sind nicht abgebildet. Die Vorlage für den Feststellungsbeschluss ist ein allgemeines Muster. Prüfen Sie sie vor der Unterschrift gegen Ihren Gesellschaftsvertrag oder lassen Sie sie von Ihrem Steuerberater oder Anwalt prüfen.
Fristen und Beträge am 27.09.2026 geprüft von NameQuick anhand des Gesetzestexts (HGB, GmbHG, FamFG, ZPO).