Die Größenklasse entscheidet, wie viel Arbeit der Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG macht: ob Sie einen Anhang und einen Lagebericht brauchen, ob ein Wirtschaftsprüfer prüfen muss und was Sie offenlegen. Geben Sie Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmer für dieses und das vorige Jahr ein.
Dieser Stichtag (31.12.2025)
Vorheriger Stichtag
Kleinstkapitalgesellschaft
§ 267a Abs. 1 HGB
Die Werte haben die Grenze erst an einem Stichtag überschritten oder unterschritten. Die Größenklasse ändert sich erst, wenn das an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen so ist (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Nach den Werten allein: dieser Stichtag Klein, vorheriger Stichtag Kleinst. Bleiben die Werte am nächsten Stichtag so, gilt ab dann kleine Kapitalgesellschaft.
Annahme: Im letzten Jahresabschluss galt Kleinstkapitalgesellschaft, wie es die Vorjahreswerte ergeben. Galt dort eine andere Klasse, wählen Sie sie oben aus.
Was kostet der Jahresabschluss bei dieser Größe beim Steuerberater? Der Jahresabschluss-Kosten-Rechner übernimmt Umsatz (1.100.000 €), Bilanzsumme (520.000 €) und Arbeitnehmer (8).
Eine Kapitalgesellschaft gehört zu einer Größenklasse, solange sie mindestens zwei der drei Grenzen nicht überschreitet. Überschreitet sie zwei davon, rückt sie in die nächste Klasse auf. Die Grenzen wurden 2024 angehoben. Sie gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, und durften freiwillig schon für Geschäftsjahre angewandt werden, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben (Art. 93 EGHGB).
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Arbeitn. |
|---|---|---|---|
| Kleinst (§ 267a) | bis 450.000 € | bis 900.000 € | bis 10 |
| Klein (§ 267 Abs. 1) | bis 7.500.000 € | bis 15.000.000 € | bis 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | bis 25.000.000 € | bis 50.000.000 € | bis 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | zwei der drei Werte darüber | ||
Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten immer als groß (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB). Für die typische GmbH oder UG spielt das keine Rolle.
Die Größenklasse wechselt nicht beim ersten Überschreiten. Die Rechtsfolgen treten erst ein, wenn die Grenzen an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB). Für Kleinstkapitalgesellschaften gilt das entsprechend (§ 267a Abs. 1 Satz 2 HGB).
Beispiel: Eine GmbH war bisher Kleinstkapitalgesellschaft. Im Vorjahr hatte sie 380.000 € Bilanzsumme und 750.000 € Umsatz, in diesem Jahr 520.000 € und 1.100.000 €. Damit überschreitet sie zwei Grenzen, aber erst an einem Stichtag. Sie bleibt in diesem Jahr Kleinstkapitalgesellschaft. Liegen die Werte auch am nächsten Stichtag darüber, ist sie ab dann eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gründung: Im ersten Geschäftsjahr gibt es keinen Vorjahresstichtag. Dann treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Voraussetzungen am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung vorliegen (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB). Was die Gründung selbst kostet, zeigt unser Gründungskosten-Rechner.
| Kleinst | Klein | Mittelgroß | Groß | |
|---|---|---|---|---|
| Anhang | nein* | ja, verkürzt | ja | ja |
| Lagebericht | nein | nein | ja | ja |
| Prüfung | nein | nein | ja | ja |
| Aufstellung | 6 Monate | 6 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
| Offenlegung | Bilanz, Hinterlegung | Bilanz, Anhang | vollständig | vollständig |
* Kein Anhang, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB): Die Geschäftsführung stellt Jahresabschluss und Lagebericht in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres auf. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften dürfen sich bis zu sechs Monate Zeit lassen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, und brauchen keinen Lagebericht.
Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG): Die Gesellschafter stellen den Abschluss innerhalb von acht Monaten fest, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von elf Monaten.
Offenlegung (§§ 325, 326 HGB): Spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag gehen die Unterlagen elektronisch an das Unternehmensregister, bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine Gesellschaften legen nur Bilanz und Anhang offen, keine Gewinn- und Verlustrechnung. Kleinstkapitalgesellschaften übermitteln nur die Bilanz und können sie hinterlegen statt veröffentlichen lassen. Wer zu spät offenlegt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren. Alle Termine stehen in unseren Steuerterminen für GmbH und UG.
Die meisten jungen GmbHs und fast alle UGs sind Kleinstkapitalgesellschaften. Sie stellen eine stark verkürzte Bilanz auf, in der nur die Posten mit Buchstaben stehen, etwa Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Ein Anhang entfällt, wenn die Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB) sowie Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB) unter der Bilanz stehen.
Offengelegt wird nur die Bilanz, und statt sie zu veröffentlichen, kann die Gesellschaft ihre dauerhafte Hinterlegung verlangen (§ 326 Abs. 2 HGB). Dafür muss sie gegenüber der Stelle, die das Unternehmensregister führt, mitteilen, dass sie mindestens zwei der drei Merkmale des § 267a Abs. 1 HGB an den maßgeblichen Stichtagen nicht überschreitet.
Ausgenommen sind reine Beteiligungsgesellschaften, deren einziger Zweck es ist, Beteiligungen zu erwerben und zu verwalten, ohne in die Verwaltung der Tochterunternehmen einzugreifen (§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB). Eine solche Holding ist mindestens eine kleine Kapitalgesellschaft, auch wenn ihre Zahlen darunter liegen.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen. Ohne Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 HGB). Kleine GmbHs und Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Pflichtprüfung befreit.
Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Bei einer mittelgroßen GmbH dürfen auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften prüfen (§ 319 Abs. 1 HGB). Gewählt wird der Prüfer von den Gesellschaftern; der Gesellschaftsvertrag der GmbH kann etwas anderes bestimmen (§ 318 Abs. 1 HGB).
Die Prüfung kommt zu den Kosten des Steuerberaters für den Jahresabschluss hinzu. Was der Abschluss selbst kostet, schätzt der Jahresabschluss-Kosten-Rechner. Für die Kosten von Abschluss und Prüfung bildet die GmbH zum Stichtag eine Rückstellung.
Bilanzsumme: die Summe der Aktivseite, Posten A bis E nach § 266 Abs. 2 HGB. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zählt nicht mit (§ 267 Abs. 4a HGB).
Umsatzerlöse: die Umsatzerlöse der zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, netto ohne Umsatzsteuer.
Arbeitnehmer: der Durchschnitt der Beschäftigten am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, einschließlich der im Ausland Beschäftigten, aber ohne Auszubildende (§ 267 Abs. 5 HGB).
Der Agent führt die Bücher. Den Jahresabschluss unterschreibt ein Steuerberater.
Wir entwickeln gerade Heft, einen KI-Agenten für GmbH und UG. Er soll Bank und Belege laufend buchen, die Größenklasse im Blick behalten und den Jahresabschluss so vorbereiten, wie Ihre Größenklasse es verlangt, von der verkürzten Bilanz bis zur Offenlegung. Sie geben jeden Schritt auf dem Handy frei, ein Steuerberater prüft und unterschreibt.
Vier: Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB), kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB). Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Eine Gesellschaft gehört zu einer Klasse, solange sie mindestens zwei der drei Grenzen nicht überschreitet.
Wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (§ 267a Abs. 1 HGB). Das muss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen so sein, im Gründungsjahr reicht der erste Stichtag. Reine Beteiligungsgesellschaften sind ausgenommen (§ 267a Abs. 3 HGB).
Kleinst: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer. Klein: 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer. Mittelgroß: 25.000.000 € Bilanzsumme, 50.000.000 € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer. Die angehobenen Werte gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen; freiwillig durften Gesellschaften sie schon für Geschäftsjahre anwenden, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben (Art. 93 EGHGB).
Sobald sie nicht mehr klein ist, also mittelgroß oder groß (§ 316 Abs. 1 HGB). Dann müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer geprüft werden, sonst kann der Abschluss nicht festgestellt werden. Bei einer mittelgroßen GmbH darf auch ein vereidigter Buchprüfer prüfen (§ 319 Abs. 1 HGB). Kleine GmbHs und Kleinstkapitalgesellschaften sind nicht prüfungspflichtig.
Nein. Die Rechtsfolgen treten erst ein, wenn die Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ein einzelnes starkes oder schwaches Jahr ändert die Größenklasse also nicht. Nur nach einer Neugründung oder Umwandlung zählt schon der erste Stichtag (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB).
Nein, wenn unter der Bilanz die Haftungsverhältnisse sowie Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer angegeben werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Sie darf außerdem eine stark verkürzte Bilanz aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) und muss nur die Bilanz offenlegen, auf Wunsch per Hinterlegung statt Veröffentlichung (§ 326 Abs. 2 HGB).
Grundsätzlich in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften dürfen später aufstellen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr ist das der 30. Juni.
Addieren Sie die Zahl der Arbeitnehmer am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember und teilen Sie durch vier (§ 267 Abs. 5 HGB). Im Ausland Beschäftigte zählen mit, Auszubildende nicht.
Allgemeine Information und Rechenhilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner geht von einer GmbH oder UG aus. Sonderfälle wie Umwandlungen, Formwechsel, Rumpfgeschäftsjahre, kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Konzernabschlüsse und Befreiungen für Tochterunternehmen sind nicht abgebildet. Für den Vorjahresstichtag verwendet der Rechner die aktuellen Schwellenwerte. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Schwellenwerte und Fristen am 27.09.2026 geprüft von NameQuick anhand des Gesetzestexts (HGB, Stand 04.02.2026).