Deutsche Inlandssätze · geprüft 1. Oktober 2026
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Für deutsche Inlandsreisen. Der Rechner addiert ausgewählte Tage vor Mahlzeitenkürzungen und Erstattungen. Prüfen Sie den Anspruch anhand der Reisedaten selbst.
Ohne Übernachtung sind mehr als acht Stunden Abwesenheit erforderlich. Für An- und Abreise mit auswärtiger Übernachtung gelten 14 Euro ohne Mindestdauer am Reisetag; ein voller Kalendertag ergibt 28 Euro. Eine gewöhnliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählt nicht als Auswärtstätigkeit.
Du bist acht Stunden geschäftlich unterwegs. Bekommst du dafür die Verpflegungspauschale? Bei einer eintägigen Inlandsreise ohne Übernachtung musst du mehr als acht Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte abwesend sein. Genau acht Stunden reichen nicht. Bei mehr als acht Stunden sind vierzehn Euro möglich. Für einen vollen Tag mit vierundzwanzig Stunden Abwesenheit sind es achtundzwanzig Euro. Anreise und Abreise bei auswärtiger Übernachtung zählen mit jeweils vierzehn Euro, ohne Mindestdauer. Es geht um berufliche Auswärtstätigkeit, nicht um deinen normalen Arbeitsweg. Bei längerem Einsatz am selben Ort musst du die Dreimonatsfrist beachten. Gestellte Mahlzeiten können die Pauschale kürzen; steuerfreie Erstattungen verhindern einen doppelten Abzug. Dein nächster Schritt: Notiere Zeiten, Reiseanlass, Übernachtungen und gestellte Mahlzeiten. Die richtige Uhrzeit zählt. Nicht die Höhe deiner Restaurantrechnung.
Bei längerer Tätigkeit an derselben Stelle kann die Dreimonatsfrist relevant werden. Für gesetzlich erfasste gestellte Mahlzeiten gelten Kürzungen: Frühstück 20 Prozent, Mittag- oder Abendessen jeweils 40 Prozent der vollen Inlandspauschale. Steuerfreie Erstattungen dürfen Sie nicht nochmals als eigene Kosten abziehen.
Geprüft am 1. Oktober 2026: § 9 Absatz 4a EStG im amtlichen Handbuch; für Selbstständige § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 EStG.
Weitere Themen: Firmenwagen und Fahrtenbuch, Geschäftsessen und fehlende Reisebelege.
Der Verpflegungsmehraufwand regelt die steuerlich absetzbaren Pauschalen für Mahlzeiten bei Dienstreisen. Hier sind die aktuellen Inlandssätze für 2026.
| Tagesart | Inland | Ausland |
|---|---|---|
| Voller Kalendertag (24h) | €28 | Länderspezifisch |
| Teiltag (mehr als 8h, ohne Übernachtung) | €14 | Länderspezifisch |
| An-/Abreisetag mit Übernachtung | €14 | Länderspezifisch |
Für Auslandsreisen gelten die länder- und ortsspezifischen BMF-Sätze 2026. Diese Seite berechnet nur deutsche Inlandstage.
Notieren Sie Datum, Reiseziel, Zweck und Tagesart. Halten Sie Abwesenheitszeiten, Übernachtungen und gestellte Mahlzeiten fest. Ihr Arbeitgeber benötigt gegebenenfalls eine Reisekostenabrechnung.
Verwenden Sie die Inlandspauschale oder den länder- und ortsspezifischen Auslandssatz. Dieser Rechner addiert ausschließlich deutsche Inlandstage.
Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage mit dem jeweiligen Satz. Der Rechner zeigt die Summe vor Mahlzeitenkürzungen und steuerfreien Erstattungen; berücksichtigen Sie diese bei der Abrechnung.
Für die Verpflegungspauschale brauchen Sie keine einzelnen Essensbelege. Bewahren Sie aber Hotelrechnungen und Reisedokumente gemäß den für Ihren Fall geltenden Aufbewahrungsregeln auf.
Alles rund um Reisekostenpauschalen und steuerliche Absetzung