Buchen in SKR03 & SKR04 · GmbH & UG

Zinsen zur Gewerbesteuer buchen: Konten und Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.

Kurz gesagtnicht abzugsfähig

Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer (§ 233a AO) sind wie die Gewerbesteuer selbst nicht abzugsfähig. Buchen Sie sie auf Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig: SKR03 2105, SKR04 7308.

Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Zahlung der Nachzahlungszinsen

  • Soll
    SKR03 2105Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig
    SKR04 7308Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig
  • Haben
    SKR03 1200Bank
    SKR04 1800Bank

Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.

Steuerlicher Hintergrund

Das Finanzamt verzinst Nachzahlungen ab dem 15. Monat nach Ende des Steuerjahres mit 0,15 % pro vollem Monat (§ 233a AO). Für die Gewerbesteuer setzt die Gemeinde die Zinsen fest. Weil die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr abziehbar ist, gilt das auch für die Zinsen darauf.

Rechtsgrundlagen: § 233a AO, § 4 Abs. 5b EStG

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Worauf Sie achten sollten

  • Nicht auf das allgemeine Zinsaufwandskonto (2100/7300) buchen, sonst wird der Betrag als abzugsfähig behandelt.
  • Erstattungszinsen der Gemeinde sind dagegen bei der GmbH steuerpflichtiger Ertrag.
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.

Der Agent teilt einen Gewerbesteuerbescheid in Steuer, Zinsen und Zuschläge auf und bucht jeden Teil auf das richtige Konto.

  • Belege, Bank und Steuerbescheide landen automatisch in der Buchhaltung
  • Fragen kommen als kurze Rückfrage aufs Handy, nicht als Stapel
  • Ein Steuerberater prüft und unterschreibt den Jahresabschluss

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So arbeitet der Beleg-Agent

Häufige Fragen

Sind Zinsen zur Gewerbesteuer abzugsfähig?

Nein. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG umfasst auch die Nebenleistungen zur Gewerbesteuer.

Wie hoch sind die Zinsen?

0,15 % pro vollem Monat, also 1,8 % im Jahr, ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres.

Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.