Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer (§ 233a AO) sind wie die Gewerbesteuer selbst nicht abzugsfähig. Buchen Sie sie auf Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig: SKR03 2105, SKR04 7308.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Das Finanzamt verzinst Nachzahlungen ab dem 15. Monat nach Ende des Steuerjahres mit 0,15 % pro vollem Monat (§ 233a AO). Für die Gewerbesteuer setzt die Gemeinde die Zinsen fest. Weil die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr abziehbar ist, gilt das auch für die Zinsen darauf.
Rechtsgrundlagen: § 233a AO, § 4 Abs. 5b EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent teilt einen Gewerbesteuerbescheid in Steuer, Zinsen und Zuschläge auf und bucht jeden Teil auf das richtige Konto.
Nein. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG umfasst auch die Nebenleistungen zur Gewerbesteuer.
0,15 % pro vollem Monat, also 1,8 % im Jahr, ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.