Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen der GmbH buchen Sie auf SKR03 4320, SKR04 7610 gegen Bank. Die Gewerbesteuer ist in der Handelsbilanz Aufwand, steuerlich aber nicht abziehbar.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Höhe: erwartete Jahressteuer minus geleistete Vorauszahlungen.
Vorauszahlungen sind am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Die Gemeinde setzt sie nach dem letzten Bescheid fest. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG).
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5b EStG, § 19 GewStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent liest den Vorauszahlungsbescheid, legt die vier Termine an und bucht jede Abbuchung automatisch.
Nein, sie wird in der Handelsbilanz als Aufwand gebucht und in der Steuererklärung wieder hinzugerechnet.
Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, Abschlusszahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.