Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Erstattungszinsen nach § 233a AO sind bei der GmbH steuerpflichtige Zinserträge, auch wenn sie zur Körperschaft- oder Gewerbesteuer gehören. Buchen Sie sie auf das Ertragskonto für Zinserträge nach § 233a AO.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Erstattet das Finanzamt nach dem 15. Monat eine Steuer, zahlt es 0,15 % Zinsen pro vollem Monat. Für Kapitalgesellschaften sind diese Zinsen steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
Rechtsgrundlagen: § 233a AO
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt den Zinsanteil in einer Erstattung und bucht ihn als Ertrag, getrennt von der Steuer.
Ja. Das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen spiegelt sich nicht auf die Erstattungszinsen.
Nein, das Finanzamt behält auf Erstattungszinsen keine Kapitalertragsteuer ein.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.