Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Säumniszuschläge auf die Gewerbesteuer sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar, weil die Gewerbesteuer selbst es nicht ist (§ 4 Abs. 5b EStG). Buchen Sie sie auf das eigene Konto für nicht abzugsfähige Nebenleistungen zu Steuern nach § 4 Abs. 5b EStG: SKR03 2102, SKR04 7302.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, der Säumniszuschlag entsteht aber ebenfalls nach § 240 AO (1 % pro angefangenem Monat). Weil die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen nicht abziehbar sind, wird der Betrag in der Steuererklärung außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet. Das eigene Konto nach § 4 Abs. 5b EStG sorgt dafür, dass das automatisch passiert.
Rechtsgrundlagen: § 240 AO, § 4 Abs. 5b EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent liest den Gewerbesteuerbescheid, trägt die Vorauszahlungstermine in Ihren Kalender ein und bucht Zuschläge automatisch auf das nicht abzugsfähige Konto.
Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Das gilt auch für die darauf entfallenden Nebenleistungen wie Säumniszuschläge und Zinsen.
Ja. In der Handelsbilanz ist er Aufwand. Die Korrektur passiert außerbilanziell in der Steuererklärung, und das Konto für nicht abzugsfähige Nebenleistungen markiert den Betrag dafür.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.