Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Nachzahlungen und Erstattungen von Gewerbesteuer für frühere Jahre buchen Sie nicht auf das laufende Gewerbesteuerkonto, sondern auf Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen für Vorjahre: SKR03 2281, SKR04 7641. Gibt es eine Rückstellung, verbrauchen Sie zuerst diese.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Die Vorjahreskonten halten den laufenden Gewerbesteueraufwand sauber und zeigen im Jahresabschluss, was aus früheren Jahren kommt. Steuerlich bleiben Nachzahlungen nicht abziehbar und Erstattungen nicht steuerpflichtig.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5b EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent vergleicht den neuen Bescheid mit Ihrer Rückstellung und bucht Auflösung und Differenz in einem Schritt.
Auf Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen für Vorjahre (SKR03 2281, SKR04 7641), nicht als sonstiger Ertrag.
Nein. Weil die Gewerbesteuer nicht abziehbar war, ist die Erstattung außerbilanziell wieder abzuziehen.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.