Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Die Kosten der Weihnachtsfeier buchen Sie als freiwillige soziale Aufwendungen: bis 110 € pro Teilnehmer lohnsteuerfrei auf SKR03 4140, SKR04 6130. Was darüber liegt, ist lohnsteuerpflichtig und gehört auf das lohnsteuerpflichtige Konto.
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug möglich, wenn die Grenze eingehalten ist.
Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug für die gesamte Veranstaltung.
Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer inklusive Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der übersteigende Teil kann pauschal mit 25 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Die Kosten sind für die GmbH voll abzugsfähig.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent fragt Sie einmal nach der Teilnehmerzahl, rechnet den Betrag pro Kopf aus und teilt die Buchung selbst auf.
Ja, voll abzugsfähig. Die 110-€-Grenze betrifft nur die Lohnsteuer der Mitarbeiter und den Vorsteuerabzug.
Ja, wenn die Feier allen Mitarbeitern offensteht.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.