Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Betriebsveranstaltungen wie Sommerfest oder Betriebsausflug buchen Sie auf freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: SKR03 4140, SKR04 6130, solange die Kosten pro Teilnehmer 110 € nicht übersteigen.
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug möglich.
Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug.
Der Freibetrag von 110 € gilt für höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr. Die Veranstaltung muss allen Mitarbeitern oder einer ganzen Abteilung offenstehen.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent zählt die Veranstaltungen im Jahr mit und warnt Sie, bevor die dritte lohnsteuerpflichtig wird.
Zwei pro Jahr mit je 110 € Freibetrag pro Teilnehmer.
Eine Feier nur für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine Betriebsveranstaltung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.