Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Nehmen Geschäftspartner an einer Betriebsveranstaltung teil, teilen Sie die Kosten pro Kopf auf: Der Mitarbeiteranteil geht auf freiwillige soziale Aufwendungen (SKR03 4140, SKR04 6130), der Anteil der Gäste auf Bewirtungskosten (70 % abzugsfähig).
Umsatzsteuer: Vorsteuer auf den Bewirtungsanteil voll abziehbar.
Für Geschäftspartner gelten die Regeln der Bewirtung: 70 % der angemessenen Kosten sind abziehbar, die Vorsteuer voll. Für Geschenke an Gäste gilt die 50-€-Grenze.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent fragt nach Teilnehmerzahl und Gästen und bucht die Aufteilung für Sie.
Der Mitarbeiteranteil voll, der Anteil der Geschäftspartner zu 70 %.
Für den Anteil der Geschäftspartner ja, mit Anlass und Namen der Teilnehmer.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.