Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Essen nur mit eigenen Mitarbeitern (zum Beispiel ein Arbeitsessen im Büro) buchen Sie als freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: SKR03 4140, SKR04 6130. Die 70-%-Regel gilt hier nicht, die Kosten sind voll abzugsfähig.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Speisen bis 60 € pro Person bei einem außergewöhnlichen Arbeitseinsatz sind lohnsteuerfreie Aufmerksamkeiten (R 19.6 LStR). Regelmäßige Mahlzeiten sind dagegen ein Sachbezug.
Rechtsgrundlagen: R 19.6 LStR
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent fragt, ob nur Mitarbeiter am Tisch saßen, und bucht dann ohne 70/30-Aufteilung.
Ja, bei rein betrieblicher Bewirtung der eigenen Mitarbeiter gilt keine Kürzung.
Nicht, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit bei einem besonderen Arbeitseinsatz bis 60 € handelt.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.