Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Säumniszuschläge auf die Umsatzsteuer sind eine steuerliche Nebenleistung. Weil die Umsatzsteuer selbst betrieblich abziehbar ist, buchen Sie den Zuschlag als abzugsfähige Nebenleistung zu Steuern: SKR03 2103, SKR04 7303, gegen Bank.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer, der Bescheid des Finanzamts ist keine Rechnung.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Trennen Sie den Zuschlag vom Steuerbetrag, sonst stimmt das Umsatzsteuer-Verrechnungskonto nicht mehr.
Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes mit 1 % des auf 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat (§ 240 AO). Bei Überweisung gibt es eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen. Er teilt das Schicksal der Hauptsteuer: Umsatzsteuer ist Betriebsausgabe, also ist auch der Zuschlag abziehbar.
Rechtsgrundlagen: § 240 AO, § 3 Abs. 4 AO
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt den Säumniszuschlag im Finanzamtsbescheid oder in der Lastschrift, trennt ihn von der Steuer und bucht ihn getrennt. Er erinnert Sie vor jeder Fälligkeit, damit der Zuschlag gar nicht erst entsteht.
Ja. Er folgt der Hauptsteuer, und die Umsatzsteuer ist betrieblich abziehbar. Anders ist es bei Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.
Ein Erlass ist nach § 227 AO nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Zahlungsunfähigkeit oder offensichtlichem Versehen bei sonst pünktlichen Zahlern. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt, im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.