Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Ein Verspätungszuschlag auf die Umsatzsteuer (für eine zu spät abgegebene Voranmeldung oder Jahreserklärung) ist abzugsfähig. Buchen Sie ihn auf SKR03 4396, SKR04 6436 (steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder).
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO bestraft die verspätete Abgabe, nicht die verspätete Zahlung. Bei der Jahreserklärung setzt ihn das Finanzamt 14 Monate nach Jahresende automatisch fest, mindestens 25 € pro angefangenem Monat. Bei der Voranmeldung liegt er im Ermessen des Finanzamts.
Rechtsgrundlagen: § 152 AO
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent bereitet die Voranmeldung vor dem 10. vor und fragt Sie nur nach der Freigabe. Ein Verspätungszuschlag sollte so gar nicht entstehen.
Ja, weil die Umsatzsteuer eine abziehbare betriebliche Steuer ist.
Die Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats übermitteln, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.