Buchen in SKR03 & SKR04 · GmbH & UG

Zinsen zur Umsatzsteuer buchen: Konten und Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.

Kurz gesagtabzugsfähig

Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer sind abzugsfähig, weil die Umsatzsteuer eine betriebliche Steuer ist. Buchen Sie sie auf Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig: SKR03 2107, SKR04 7305.

Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Zahlung der Nachzahlungszinsen

  • Soll
    SKR03 2107Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig
    SKR04 7305Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig
  • Haben
    SKR03 1200Bank
    SKR04 1800Bank

Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.

Steuerlicher Hintergrund

Zinsen nach § 233a AO fallen an, wenn eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu einer Nachzahlung führt und die Steuer erst nach dem 15. Monat festgesetzt wird. Der Satz beträgt 0,15 % pro vollem Monat.

Rechtsgrundlagen: § 233a AO

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Worauf Sie achten sollten

  • Zinsen (§ 233a AO) sind etwas anderes als Säumniszuschläge (§ 240 AO). Säumniszuschläge gehören auf 2103/7303.
  • Die Zinsen nie auf das Umsatzsteuer-Vorjahreskonto buchen.
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.

Der Agent erkennt Zinsen im Umsatzsteuerbescheid und trennt sie von der Steuernachzahlung.

  • Belege, Bank und Steuerbescheide landen automatisch in der Buchhaltung
  • Fragen kommen als kurze Rückfrage aufs Handy, nicht als Stapel
  • Ein Steuerberater prüft und unterschreibt den Jahresabschluss

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So arbeitet der Beleg-Agent

Häufige Fragen

Sind Zinsen auf Umsatzsteuer-Nachzahlungen abzugsfähig?

Ja, bei der GmbH sind sie Betriebsausgabe.

Was ist der Unterschied zu Säumniszuschlägen?

Zinsen entstehen durch eine späte Festsetzung, Säumniszuschläge durch eine späte Zahlung nach Fälligkeit.

Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.