Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer sind abzugsfähig, weil die Umsatzsteuer eine betriebliche Steuer ist. Buchen Sie sie auf Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig: SKR03 2107, SKR04 7305.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Zinsen nach § 233a AO fallen an, wenn eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu einer Nachzahlung führt und die Steuer erst nach dem 15. Monat festgesetzt wird. Der Satz beträgt 0,15 % pro vollem Monat.
Rechtsgrundlagen: § 233a AO
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Zinsen im Umsatzsteuerbescheid und trennt sie von der Steuernachzahlung.
Ja, bei der GmbH sind sie Betriebsausgabe.
Zinsen entstehen durch eine späte Festsetzung, Säumniszuschläge durch eine späte Zahlung nach Fälligkeit.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.