Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Ein Verspätungszuschlag auf die Gewerbesteuererklärung ist nicht abzugsfähig. Buchen Sie ihn auf SKR03 4397, SKR04 6437 (steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder).
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Wird die Gewerbesteuererklärung zu spät abgegeben, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest (§ 152 AO). Er ist wie die Gewerbesteuer selbst nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG).
Rechtsgrundlagen: § 152 AO, § 4 Abs. 5b EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent führt die Abgabefristen der Jahreserklärungen im Kalender und erinnert Sie und Ihren Steuerberater rechtzeitig.
Nein, er folgt der Gewerbesteuer und ist nicht abziehbar.
Die Erklärung geht ans Finanzamt, das den Messbetrag und den Verspätungszuschlag festsetzt.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.