Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Bekommt die GmbH eine Leistung von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land (etwa Google Ads aus Irland), schuldet sie die Umsatzsteuer selbst und zieht sie zugleich als Vorsteuer ab. Buchen Sie auf SKR03 3123, SKR04 5923 (sonstige Leistungen aus dem EU-Ausland, 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer).
Umsatzsteuer: Die Software bucht 19 % Umsatzsteuer und 19 % Vorsteuer automatisch mit, Zahllast netto null.
Das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) verlagert die Steuerschuld auf die GmbH als Leistungsempfänger. Die Beträge erscheinen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, heben sich bei vollem Vorsteuerabzug aber auf. Voraussetzung: Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer und den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Rechtsgrundlagen: § 13b UStG, § 3a Abs. 2 UStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt ausländische Rechnungen ohne Umsatzsteuer und bucht sie mit Reverse Charge, bevor die Voranmeldung erstellt wird.
Sie melden sie an, ziehen sie aber zugleich als Vorsteuer ab. Im Ergebnis zahlen Sie nichts.
Eine GmbH als Kleinunternehmer schuldet die Steuer trotzdem, kann sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.