Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Rechnungen von Dienstleistern außerhalb der EU (etwa aus den USA oder der Schweiz) ohne Umsatzsteuer buchen Sie mit Reverse Charge auf SKR03 3125, SKR04 5925 (Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer). Waren aus dem Drittland laufen über die Einfuhrumsatzsteuer.
Umsatzsteuer: Umsatzsteuer und Vorsteuer 19 % entstehen gleichzeitig.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Auch bei Anbietern aus Drittländern wird die GmbH Steuerschuldner (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Beträge in Fremdwährung rechnen Sie mit dem Kurs am Leistungstag um, zum Beispiel mit dem monatlichen Umrechnungskurs des BMF.
Rechtsgrundlagen: § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 16 Abs. 6 UStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Absender und Sitz, wählt EU- oder Drittlandkonto und rechnet die Währung mit dem BMF-Kurs um.
Sie melden 19 % an und ziehen sie gleich wieder als Vorsteuer ab.
Der Kurs zum Zeitpunkt der Leistung, vereinfacht der monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungskurs des BMF.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.