Buchen in SKR03 & SKR04 · GmbH & UG

Innergemeinschaftlicher Erwerb buchen: Konten und Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.

Kurz gesagtneutral

Kauft die GmbH Waren bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Land ohne Umsatzsteuer, ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Buchen Sie ihn auf SKR03 3425, SKR04 5425 (19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer).

Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Wareneinkauf aus dem EU-Ausland

  • Soll
    SKR03 3425Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
    SKR04 5425Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
  • Haben
    SKR03 1600Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    SKR04 3300Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Umsatzsteuer: Erwerbsteuer und Vorsteuer 19 % entstehen gleichzeitig.

Steuerlicher Hintergrund

Der Lieferant liefert steuerfrei, die GmbH versteuert den Erwerb in Deutschland (§ 1a UStG) und zieht die Steuer als Vorsteuer ab. Dafür braucht sie eine gültige USt-IdNr.

Rechtsgrundlagen: § 1a UStG, § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG

Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen

Worauf Sie achten sollten

  • Waren gehen auf das Erwerbskonto, Dienstleistungen auf Reverse Charge. Die Konten sind nicht austauschbar.
  • Prüfen Sie die USt-IdNr. des Lieferanten beim Bundeszentralamt für Steuern.
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.

Der Agent prüft die USt-IdNr. auf der Rechnung und bucht Warenlieferungen aus der EU automatisch als Erwerb.

  • Belege, Bank und Steuerbescheide landen automatisch in der Buchhaltung
  • Fragen kommen als kurze Rückfrage aufs Handy, nicht als Stapel
  • Ein Steuerberater prüft und unterschreibt den Jahresabschluss

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So arbeitet der Beleg-Agent

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zu Reverse Charge?

Innergemeinschaftlicher Erwerb betrifft Waren, Reverse Charge nach § 13b betrifft Dienstleistungen.

Muss ich eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Nein, die Zusammenfassende Meldung gibt der Lieferant ab, nicht der Erwerber.

Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.