Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Webhosting, Server und Domains buchen Sie auf Internetkosten: SKR03 4925, SKR04 6810. Kommt die Rechnung aus dem EU-Ausland ohne Umsatzsteuer, gilt Reverse Charge.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Umsatzsteuer: Umsatzsteuer und Vorsteuer 19 % gleichzeitig.
Hosting ist eine laufende Dienstleistung und wird sofort als Aufwand gebucht. Mehrjährig vorausbezahlte Domains grenzen Sie zum Jahresende ab.
Rechtsgrundlagen: § 13b UStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Hosting-Rechnungen an der Absenderadresse und bucht sie jeden Monat gleich.
Auf Internetkosten, SKR03 4925, SKR04 6810, oder bei Ihrem Steuerberater auf EDV-Kosten.
Eine laufend registrierte Domain wird als Aufwand gebucht. Gekaufte Premium-Domains können ein immaterielles Wirtschaftsgut sein.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.