Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen der GmbH buchen Sie auf SKR03 2200, SKR04 7600, den Solidaritätszuschlag getrennt auf SKR03 2208, SKR04 7608. Beides ist nicht abzugsfähig.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Vorauszahlungen sind am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. fällig. Das Gesetz senkt den Satz ab 2028 schrittweise; prüfen Sie den Satz für das jeweilige Jahr.
Rechtsgrundlagen: § 23 KStG, § 10 Nr. 2 KStG, § 31 KStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent kennt Ihre Vorauszahlungen aus dem Bescheid und schätzt laufend, ob sie zur tatsächlichen Steuer passen.
15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 15,825 %. Dazu kommt die Gewerbesteuer der Gemeinde.
Nein, § 10 Nr. 2 KStG verbietet den Abzug.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.