Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Säumniszuschläge auf die Körperschaftsteuer sind für die GmbH nicht abzugsfähig (§ 10 Nr. 2 KStG). Buchen Sie sie auf SKR03 2104, SKR04 7304, damit sie in der Steuererklärung hinzugerechnet werden.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Die Körperschaftsteuer und alle Nebenleistungen dazu dürfen das Einkommen der GmbH nicht mindern (§ 10 Nr. 2 KStG). Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. fällig.
Rechtsgrundlagen: § 240 AO, § 10 Nr. 2 KStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent kennt die Vorauszahlungstermine aus dem Bescheid und zeigt Ihnen zwei Wochen vorher, ob das Konto gedeckt ist.
Nein. Für Körperschaften gilt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG für Steuern vom Einkommen und die darauf entfallenden Nebenleistungen.
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.