Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer sind für die GmbH nicht abzugsfähig (§ 10 Nr. 2 KStG). Buchen Sie sie auf Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig: SKR03 2105, SKR04 7308.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer vom Einkommen. Sie und ihre Nebenleistungen mindern das Einkommen der GmbH nicht. Erstattungszinsen auf Körperschaftsteuer sind dagegen steuerpflichtig.
Rechtsgrundlagen: § 233a AO, § 10 Nr. 2 KStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent zerlegt den Körperschaftsteuerbescheid in Steuer, Soli und Zinsen und bucht jede Position getrennt.
Nein, nach § 10 Nr. 2 KStG nicht.
Ja, bei einer GmbH sind Erstattungszinsen auf die Körperschaftsteuer steuerpflichtige Erträge.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.