Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Aufwendungen und Erträge, die ein früheres Jahr betreffen und nicht abgegrenzt wurden, buchen Sie auf periodenfremde Aufwendungen (SKR03 2020, SKR04 6960) oder periodenfremde Erträge (SKR03 2520, SKR04 4960).
Umsatzsteuer: Vorsteuer im Jahr des Rechnungseingangs.
Umsatzsteuer: Umsatzsteuer je nach Vorgang.
Steuern früherer Jahre haben eigene Vorjahreskonten und gehören nicht hierher. Die Konten machen im Jahresabschluss sichtbar, was nicht zum laufenden Geschäft gehört.
Rechtsgrundlagen: § 285 Nr. 32 HGB
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent markiert Rechnungen mit Leistungsdatum in einem abgeschlossenen Jahr und bucht sie periodenfremd.
Aufwendungen, die wirtschaftlich zu einem früheren Geschäftsjahr gehören.
Nein, dafür gibt es eigene Vorjahreskonten.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.