Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Geschenke an Kunden bis 50 € netto pro Empfänger und Jahr buchen Sie auf Geschenke abzugsfähig (SKR03 4630, SKR04 6610). Liegt der Wert darüber, ist das ganze Geschenk nicht abzugsfähig (SKR03 4635, SKR04 6620) und die Vorsteuer entfällt.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Die Grenze ist seit 2024 eine Freigrenze von 50 € (vorher 35 €). Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag nicht abziehbar. Der Empfänger muss das Geschenk grundsätzlich versteuern, es sei denn, die GmbH übernimmt die Steuer pauschal mit 30 % (§ 37b EStG).
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, § 37b EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent führt die Geschenkeliste pro Empfänger mit und warnt, bevor die 50-€-Grenze überschritten wird.
50 € netto pro Empfänger und Jahr, seit 2024.
Nur wenn der Empfänger das Geschenk nicht selbst versteuern soll. Die 30 % Pauschalsteuer ist bei Geschenken bis 50 € abziehbar.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.