Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Getränke, Kaffee, Obst und Snacks für Mitarbeiter im Büro buchen Sie auf freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: SKR03 4140, SKR04 6130.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb sind nach R 19.6 Abs. 2 LStR lohnsteuerfreie Aufmerksamkeiten. Für die GmbH sind sie voll abzugsfähig.
Rechtsgrundlagen: R 19.6 Abs. 2 LStR
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent teilt Supermarkt-Belege nach Steuersatz auf und bucht sie ohne Rückfrage.
Ja, als Aufmerksamkeit zum Verzehr im Betrieb.
Übliche Getränke für Besucher im Büro gelten nicht als Bewirtung und können ebenfalls hier gebucht werden.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.