Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung buchen Sie auf SKR03 1781, SKR04 3830 (Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11). Sie wird mit der Voranmeldung für Dezember wieder verrechnet.
Umsatzsteuer: Neutral.
Umsatzsteuer: Neutral.
Monatszahler müssen für die Dauerfristverlängerung ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres als Sondervorauszahlung leisten, fällig mit dem Antrag bis 10. Februar. Quartalszahler zahlen keine Sondervorauszahlung.
Rechtsgrundlagen: § 46 bis § 48 UStDV
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent berechnet die Sondervorauszahlung aus den Vorjahreszahlen und verrechnet sie im Dezember automatisch.
Ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.
Sie wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet. Ist sie höher als die Dezember-Zahllast, erstattet das Finanzamt den Rest.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.