Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Parkgebühren mit dem Firmenwagen buchen Sie auf laufende Kfz-Betriebskosten (SKR03 4530, SKR04 6530). Parkgebühren auf einer Dienstreise mit dem Privatwagen gehören zu den Reisekosten (SKR03 4663, SKR04 6663).
Umsatzsteuer: Vorsteuer aus dem Parkschein abziehbar (Kleinbetragsrechnung bis 250 €).
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Parkscheine und Parkhausbelege sind Kleinbetragsrechnungen. Bis 250 € brutto reichen Name des Betreibers, Datum, Betrag und Steuersatz für den Vorsteuerabzug.
Rechtsgrundlagen: § 33 UStDV
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Park-Apps und Parkhausbelege und ordnet sie der Reise oder dem Firmenwagen zu.
Ja, wenn die Fahrt betrieblich war.
Der Parkschein reicht als Kleinbetragsrechnung bis 250 €.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.