Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Säumniszuschläge der Krankenkasse auf verspätete Sozialversicherungsbeiträge sind keine Steuer-Nebenleistung. Sie sind als Betriebsausgabe abziehbar. Üblich ist SKR03 4900 bzw. SKR04 6300 (sonstige betriebliche Aufwendungen); manche Steuerberater nehmen das Zinsaufwandskonto 2100/7300.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Stimmen Sie die Kontenwahl einmal mit Ihrem Steuerberater ab und bleiben Sie dann dabei.
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Für jeden angefangenen Monat Verzug erhebt die Krankenkasse 1 % der rückständigen, auf 50 € abgerundeten Beiträge (§ 24 SGB IV).
Rechtsgrundlagen: § 24 SGB IV, § 23 SGB IV
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent prüft vor dem drittletzten Bankarbeitstag, ob die Beitragsabbuchung durchgehen kann, und fragt nach, wenn eine Krankenkasse fehlt.
Ja. Er ist betrieblich veranlasst und keine Nebenleistung zu einer nicht abziehbaren Steuer.
Sozialversicherungsbeiträge werden im laufenden Monat fällig, nicht im Folgemonat wie die Lohnsteuer.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.