Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Einfuhrumsatzsteuer auf Waren aus Nicht-EU-Ländern buchen Sie auf SKR03 1588, SKR04 1433 (entstandene Einfuhrumsatzsteuer). Sie ist als Vorsteuer abziehbar. Zölle sind Anschaffungskosten und gehören auf Zölle und Einfuhrabgaben (SKR03 3850, SKR04 5840).
Umsatzsteuer: Die Einfuhrumsatzsteuer ist Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer aus der Lieferantenrechnung.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erhoben. Der Vorsteuerabzug setzt einen Einfuhrabgabenbescheid auf die GmbH voraus. Zahlt der Paketdienst vor, stellt er ihn mit der Rechnung aus.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, § 21 UStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent verbindet Paketdienst-Rechnung, Zollbescheid und Warenrechnung und bucht alle drei zusammen.
Ja, wenn die GmbH als Importeur im Zollbescheid steht.
Ja, als Teil der Anschaffungskosten der Ware.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.