Buchen in SKR03 & SKR04 · GmbH & UG

Kfz-Steuer buchen: Konten und Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.

Kurz gesagtabzugsfähig

Die Kfz-Steuer für einen Firmenwagen der GmbH buchen Sie auf SKR03 4510, SKR04 7685.

Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Lastschrift des Hauptzollamts

  • Soll
    SKR03 4510Kfz-Steuer
    SKR04 7685Kfz-Steuer
  • Haben
    SKR03 1200Bank
    SKR04 1800Bank

Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.

Steuerlicher Hintergrund

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus vom Hauptzollamt eingezogen. Reicht der Zeitraum ins nächste Geschäftsjahr, wird der Anteil zum Jahresende abgegrenzt (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten).

Rechtsgrundlagen: KraftStG, § 250 HGB

Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen

Worauf Sie achten sollten

  • Nutzt der Geschäftsführer den Wagen privat, ist die Kfz-Steuer trotzdem voll Betriebsausgabe; die Privatnutzung wird über die 1-%-Regel versteuert.
  • Kfz-Versicherung gehört auf ein eigenes Konto (Kfz-Versicherungen).
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.

Der Agent erkennt die Zoll-Lastschrift und schlägt zum Jahresende die Abgrenzung vor.

  • Belege, Bank und Steuerbescheide landen automatisch in der Buchhaltung
  • Fragen kommen als kurze Rückfrage aufs Handy, nicht als Stapel
  • Ein Steuerberater prüft und unterschreibt den Jahresabschluss

Nur für Neuigkeiten zum Start von Heft, jederzeit löschbar. Datenschutz

So arbeitet der Beleg-Agent

Häufige Fragen

Ist die Kfz-Steuer abzugsfähig?

Ja, für betriebliche Fahrzeuge der GmbH.

Muss ich die Kfz-Steuer abgrenzen?

Wenn der bezahlte Zeitraum über das Jahresende reicht und der Betrag wesentlich ist, ja.

Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.