Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Einen Laptop bis 800 € netto buchen Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut und schreiben ihn sofort ab. Teurere Geräte aktivieren Sie als Betriebs- und Geschäftsausstattung (SKR03 0490, SKR04 0690) und dürfen seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Nach BMF-Schreiben darf für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Die Abschreibung erfolgt dann im Jahr der Anschaffung vollständig, ohne Zwölftelung. Das Gerät bleibt trotzdem im Anlagenverzeichnis.
Rechtsgrundlagen: § 7 EStG, § 3 Nr. 45 EStG, BMF-Schreiben vom 22.02.2022
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent legt den Laptop im Anlagenverzeichnis an und bucht die Abschreibung zum Jahresende selbst.
Praktisch ja: bis 800 € als GWG, darüber mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr.
Ja, die private Nutzung betrieblicher Computer ist lohnsteuerfrei.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.